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Schulleiterin veruntreut 80.000 Euro: Aufwändiger Lebensstil fordert Tribute!

Schulleiterin aus Hamm veruntreut über 80.000 Euro von Schulkonten, finanziert luxuriösen Lebensstil und muss nun für 1 Jahr und 8 Monate ins Gefängnis – Skandal um Untreue, der die gesamte Schulgemeinde erschüttert!

In einem aufsehenerregenden Prozess hat das Amtsgericht Hamm eine ehemalige Schulleiterin wegen Untreue verurteilt. Die 54-jährige Frau, die in der Vergangenheit eine Schule leitete, hatte über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren fast 80.000 Euro von zwei Schulkonten veruntreut. Diese erhebliche Summe wurde insgesamt 158 Mal abgehoben, sowohl an ihrem Wohnort in Bergkamen und Dortmund als auch während ihrer Urlaube in Städten wie Oldenburg und Mecklenburg. Sie gab an, mit dem Geld ihren hohen Lebensstil zu finanzieren, der unter anderem zwei Urlaube pro Jahr nach Mallorca umfasste.

Obwohl die Schulleiterin monatliche Einnahmen von etwa 5.000 Euro erzielte, stellte dies offenbar nicht genügend Mittel dar, um ihren finanziellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Daneben erfreute sie sich auch am Reitsport, wofür ihr Geld in nicht unerheblichem Maße verwendet wurde. Für teure Geschenke an einen Mann, der angeblich ihr Reitlehrer war, wurde ebenfalls berichtet.

Gerichtliche Einigung und Geständnis

Der Prozess war ursprünglich auf drei Tage angesetzt, wobei mehrere Zeugen geladen worden waren. Letztlich konnte jedoch dank einer sogenannten Verständigung zwischen Anklage, Verteidigung und Gericht auf diese Zeugenaussagen verzichtet werden. Die Angeklagte gestand schließlich ihre Taten und äußerte: „Es ist alles sehr schwer für mich.” Trotz ihrer weichen Stimme und der Tränen wirkte die Frau stark unter Druck, da sie erheblichen rechtlichen Konsequenzen gegenüberstand. Der Vorwurf lautete „Untreue in besonders schwerem Fall“, was eine maximale Haftstrafe von bis zu 10 Jahren nach sich ziehen kann.

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Die Situation der Schulleiterin wurde zwar als bedauerlich angezeigt, doch die Tatsache, dass sie über Jahre hinweg bewusst in die Kasse zugriff, hatte eigene Tragik. Ihr Geständnis und der Umstand, dass sie vor der Tat nicht vorbestraft war, führten zu einer milderen Strafe: Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die jedoch auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dies bedeutet, dass sie momentan nicht ins Gefängnis muss, solange sie sich in den nächsten zwei Jahren gesetzestreu verhält.

Konsequenzen für die Schulgemeinde

Ein zentraler Aspekt dieser Affäre ist, warum die veruntreuten Gelder nicht früher aufgefallen sind. Dabei gilt auch für die Schulkonten das Vier-Augen-Prinzip. Dies bedeutet, dass die Finanzunterlagen auch vom stellvertretenden Schulleiter hätten geprüft werden müssen. Es wird angedeutet, dass die Schulleiterin so autokratisch handelte, dass es kaum Widerstand gegen ihre Entscheidungen gab. Der Betrug fiel erst auf, als ein Schulcaterer nach dem Verbleib seiner Zahlungen fragte. Daraufhin führte die Stadt Maßnahmen ein, um zukünftige Vorfälle zu vermeiden: Lehrkräfte müssen nun jede noch so kleine Buchung von Schulgeldern nachweisen, und die Eltern sind dazu verpflichtet, das Geld für das Schulessen direkt mit dem Caterer abzurechnen.

Die finanziellen Unregelmäßigkeiten und die Untreue der Schulleiterin haben nicht nur die Stadt Helsar betroffen, sondern die gesamte Schulgemeinde. Eltern und Schüler könnten ebenfalls geschädigt sein, da die Mittel, die eigentlich für Schulbedarf oder Transporte gedacht waren, missbraucht wurden.

In der Folge könnte es zu einem Zivilverfahren kommen, in dem die Stadt versucht, die veruntreuten 78.000 Euro zurückzuerhalten. Diese Umstände werfen Fragen zur zukünftigen Finanzverwaltung und zur Sicherheitsüberprüfung innerhalb der Schulen auf, da das Vertrauen in die Verwaltung einer Schule durch solche Vorfälle stark erschüttert wird.

Für weitere Informationen zu diesem interessanten Fall können Sie den Artikel auf www.lippewelle.de lesen.

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