Hamm

Neuer Radarblitzer in Val de Hamm: Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger

Yuriko Backes verteidigt den neuen Radarblitzer an der Kreuzung in Pulvermühle, der zur Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern beitragen soll, trotz Bedenken über den Standort, da die Zahl der Fahrradunfälle in den letzten Jahren stark angestiegen ist.

In der Hauptstadt Luxemburgs, am Val de Hamm an der Kreuzung zwischen dem Irish-Pub und den Tankstellen, wird bald ein neuer Radarblitzer seinen Dienst antreten. Dieser Blitzer ist nicht nur darauf programmiert, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu überwachen, sondern auch, um Vergehen an roten Ampeln zu erkennen. Während dieser Schritt zur Verkehrsüberwachung durchaus verständlich ist, gibt es gemischte Reaktionen auf den geplanten Standort des Geräts.

Der Abgeordnete Jeff Engelen von der ADR (Alternative Demokratische Reformpartei) äußerte in einer parlamentarischen Anfrage an die Mobilitätsministerin Yuriko Backes Bedenken. Er hinterfragte, warum gerade an dieser „relativ ruhigen Kreuzung“ ein Blitzer mit doppelter Funktion aufgestellt werden soll. „Diese Technik wurde bisher nur an stark befahrenen Kreuzungen eingesetzt“, so Engelen. Er merkst an, dass die Notwendigkeit eines Blitzers in einem weniger frequentierten Bereich fragwürdig ist.

Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern

In ihrer Antwort betonte Ministerin Backes die Wichtigkeit der Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger. Der Standort des Blitzers ist nicht zufällig gewählt, denn hier kreuzen sich der nationale Radweg PC1 und die Nationalstraße N2. Dies führt dazu, dass Radfahrer und Fußgänger eine der Hauptverkehrsachsen der Stadt überqueren müssen. Angesichts der steigenden Zahl an Unfällen, bei denen Radfahrer betroffen sind, sei die Aufstellung dieses Blitzers eine präventive Maßnahme. Von 2021 bis 2022 stieg die Zahl der Fahrradunfälle, bei denen Radfahrer verletzt oder sogar tödlich verunglückt sind, von 27 auf 40, was die Dringlichkeit unterstreicht.

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Ein weiterer interessanter Aspekt ist, dass Radfahrer bei Verkehrsverstößen nicht geblitzt werden können. Backes erklärte, dass Fahrräder keine Nummernschilder haben, wodurch die Geräte nicht in der Lage sind, Verstöße von Radfahrern zu erfassen. Die Anforderungen an die Technik des Blitzers stellen demnach eine Hürde dar. „Eine Kennzeichnungspflicht, wie zum Beispiel durch Erkennungsplatten am Fahrrad, ist nicht im Koalitionsabkommen vorgesehen und wird von der Regierung derzeit nicht in Betracht gezogen“, machte die Ministerin klar.

Diese Diskussion über den neuen Blitzer und die Verkehrsüberwachung verdeutlicht ein breiteres Problem in der Debatte um Radfahrer und ihre Sicherheit im Straßenverkehr. Während Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchaus notwendig sind, bleibt die Frage offen, ob die derzeitigen Lösungen den tatsächlichen Herausforderungen gerecht werden oder ob alternative Ansätze gefunden werden müssen, um sowohl Autofahrer als auch Radfahrer zu schützen.

– NAG

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