Hamm (ots)
Halloween steht vor der Tür, und damit auch die Frage: Wie viel Spaß ist erlaubt? Am 31. Oktober ziehen Gespenster, Hexen und Vampire von Tür zu Tür und rufen fröhlich "Süßes oder Saures?" Doch die Polizei Hamm warnt vor den möglichen rechtlichen Folgen eines übertriebenen Halloween-Spaßes. Die festliche Tradition kann schnell ins Negative umschlagen, wenn der kleine Streich zu einem strafbaren Verhalten wird.
Mit Scherzartikeln auf anderer Leute Eigentum zu zielen ist keine Kleinigkeit! Eier werfen, Blumentöpfe umstoßen oder gar Autos beschmieren – das mag auf den ersten Blick harmlos erscheinen, ist aber Sachbeschädigung und somit eine Straftat. Kostümierte sollten auch an die Spielregeln denken: Waffen sind kein Spielzeug! Wer andere erschreckt oder bedroht, könnte sich schnell in einer vermögensrechtlichen Auseinandersetzung wiederfinden, wenn sich das Opfer verletzt oder bedroht fühlt.
Auf Alkohol verzichten und sicher nach Hause
Eine zusätzliche Warnung richtet sich an alle Feiernden: Fahren unter Alkoholeinfluss ist ein absolutes No-Go! Das gefährdet nicht nur das eigene Leben, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer. Die Polizei rät, bei Alkoholgenuss die Füße zu benutzen oder auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.
Die goldene Regel für ein spaßiges Halloween bleibt: Jeder soll respektiert werden! Eltern wird geraten, ihre Kinder frühzeitig über die Grenzen des erlaubten Schabernacks aufzuklären und die möglichen Folgen zu erläutern. In der Nacht zum 31. Oktober wird die Polizei durch verstärkte Präsenz für Sicherheit sorgen und konsequent bei übertretenden Verhaltensweisen eingreifen. Bei akut bedrohlichen Situationen sollten Bürgerinnen und Bürger nicht zögern und den Notruf 110 wählen. Die Polizei Hamm wünscht allen ein fröhliches und friedliches Fest!
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