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Böller-Wurf beim Spiel: Strafe für Täter wird neu verhandelt!

Nach dem gefährlichen Böllerwurf beim Viertliga-Spiel zwischen Rot-Weiss Essen und Preußen Münster, bei dem vier Menschen verletzt wurden, hat das Oberlandesgericht Hamm die zuvor verhängte Bewährungsstrafe für den Angeklagten für nicht ausreichend erachtet und eine erneute Strafverhandlung angeordnet!

Bei einem Vorfall während eines Fußballspiels zwischen Rot-Weiss Essen und Preußen Münster steht ein Angeklagter erneut vor Gericht. Das Oberlandesgericht Hamm hat am Donnerstag entschieden, dass für den Mann eine neue Strafe festgelegt werden muss. Diese Entscheidung folgt auf einen Böllerwurf, der bei dem Spiel Anfang 2022 stattfand und vier Menschen verletzte.

Der Vorfall ereignete sich, als der Mann einen Knallkörper in die Nähe der Ersatzspieler von Münster warf. Doof gesagt, das war kein Spaß und führte zu ernsthaften Verletzungen. In den vorhergehenden Verhandlungen hatte das Amts- und Landgericht Essen den Mann unter anderem wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Körperverletzung in vier Fällen verurteilt. Dennoch reduzierte das Landgericht, nachdem der Angeklagte Berufung eingelegt hatte, seine ursprüngliche Bewährungsstrafe auf zwei Jahre.

Oberlandesgericht hebt Strafmaß auf

Das Oberlandesgericht hat jetzt dieses reduzierte Strafmaß aufgehoben. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass die Strafe nicht ausreichend sei, vor allem angesichts der Tatsache, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat bereits aufgrund früherer Verurteilungen unter Bewährung stand. In der Urteilsbegründung heißt es, dass eine nochmals zu prüfende Strafzumessung vor dem Landgericht notwendig ist, um der Schwere des Vorfalls gerecht zu werden.

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Der Fall wirft auch allgemeine Fragen zur Sicherheit und zum Verhalten von Fans bei Sportveranstaltungen auf. Es ist nicht nur eine rechtliche Angelegenheit, sondern betrifft auch die Verantwortung, die Zuschauer in solchen Umfeldern tragen. Diese neuen Entwicklungen zeigen, dass der Justizapparat bereit ist, sich intensiv mit solchen Delikten auseinanderzusetzen. Der Ausgang des neuen Verfahrens dürfte für viele Beobachter von Interesse sein und könnte möglicherweise auch Auswirkungen auf ähnliche Fälle in der Zukunft haben.

Für weitere Informationen über den Fall, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.lz.de.

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