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„Hamm-Uentrop: NRW will Abrisskosten des stillgelegten AKWs auf den Bund abwälzen“

Die finanzielle Lage des stillgelegten Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop sorgt für heftige Diskussionen in Nordrhein-Westfalen. Nachdem der Betreiber, die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG), Insolvenz angemeldet hat, steht das Land vor einer erheblichen finanziellen Belastung. Der Rückbau der Anlage, die seit 1989 außerhalb des Betriebs ist, wird voraussichtlich eine Milliarde Euro kosten.

Angesichts dieser Situation sieht sich die nordrhein-westfälische Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur (Grüne) gezwungen, einzuschreiten. Sie berichtete, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten für den Abriss zunächst übernehmen müsse. Um jedoch die finanzielle Verantwortung weiter zu delegieren, plant sie, die Kosten beim Bund geltend zu machen. „Da das Land das Atomgesetz im Auftrag des Bundes ausführt, werden wir die Kosten beim Bund geltend machen“, erklärte sie.

Die rechtlichen Grundlagen

Ein wesentlicher Aspekt dieser Forderung des Landes bezieht sich auf Artikel 104a Absatz 2 des Grundgesetzes. Dieser besagt, dass der Bund die Ausgaben trägt, wenn die Länder im Auftrag des Bundes handeln. Quelle aus dem rechtlichen Bereich deuten darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen durchaus Chancen hat, dieses Recht durchzusetzen. Die rechtlichen Grundlagen sind somit klar, und das Land sieht sich in der Pflicht, die entsprechenden Schritte einzuleiten.

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Die Situation ist besonders brisant, da die HKG, an der auch der Energiekonzern RWE sowie die Stadtwerke Aachen beteiligt sind, zuvor zugesichert hatte, für die Rückbaukosten aufzukommen. Der plötzliche Wandel in der finanzpolitischen Lage des Unternehmens lässt die betroffenen Akteure jedoch nun umdenken. Neubaur äußerte vor dem Wirtschaftsausschuss des Landtags, dass die finanzielle Lage der HKG „akut gefährdet“ sei und der Insolvenzantrag in naher Zukunft zu erwarten sei.

Die geplatzte Rückbauverantwortung könnte zu einem Teufelskreis für die öffentliche Hand führen. Ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf hat zudem die Klage der HKG abgewiesen, die eine Klärung der Verantwortlichkeit zwischen Bund und Land angestrebt hatte. Die rechtlichen Auseinandersetzungen und das finanziell prekäre Szenario werfen große Fragen auf.

Der historische Kontext

Der Reaktor in Hamm-Uentrop stellt einen einzigartigen Teil der deutschen Energiegeschichte dar. Als Kugelhaufen-Hochtemperaturreaktor war er der einzige seiner Art in Deutschland und wurde von Wissenschaftlern in Nordrhein-Westfalen entwickelt. Trotz nur dreijährigem Probebetrieb wurde die Anlage im Jahr 1989 stillgelegt. Seitdem schleppt sie eine finanziell belastende Verantwortung mit sich, die nun in einer Zeit, in der Energiewende und ökologische Nachhaltigkeit zunehmend im Vordergrund stehen, besonders kritisch beleuchtet wird.

Die Entwicklung dieser Situation verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen die ehemaligen Betreiber von Atomkraftwerken stehen. Während immer mehr Kraftwerke stillgelegt werden, steigen die finanziellen Anforderungen an die öffentliche Hand, um die einst so hochgepriesene Energiequelle sicher und verantwortungsvoll abzubauen. Die drohende Insolvenz der HKG zeigt, dass auch sehr gut etablierte Unternehmen vor dem finanziellen Ruin stehen können, wenn es um die Rückbauverantwortung geht.

– NAG

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