Die Kontroversen rund um die Fußgängerzone in Bregenz halten an. Seit nunmehr zwei Jahren befinden sich die Fahrschule Frener und die Stadt Bregenz in einem Streit, der aus der Erweiterung der Fußgängerzone resultiert. Für die Fahrschule stellt sich die Situation als nachteilig dar, da der Betrieb durch die neue Regelung stark eingeschränkt wird.
Die Auseinandersetzung begann, als eine einvernehmliche Lösung zwischen der Fahrschule und der Stadt nicht erzielt werden konnte, insbesondere hinsichtlich der zulässigen Parkplatzsituation für Fahrschulautos. Nach unfruchtbaren Verhandlungen entschied sich die Fahrschule, den Rechtsweg einzuschlagen. Jetzt hat die Wirtschaftspresseagentur über einen rechtlichen Teilerfolg berichtet, der der Fahrschule Frener zugutekommen könnte.
Rechtslage und Akteneinsicht
Ein wesentlicher Punkt im aktuellen Verfahren ist die Weigerung der Stadt, die Unterlagen preiszugeben, die die Erweiterung der Fußgängerzone rechtfertigen sollen. Der Verfassungsgerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass die Fahrschule ein Recht auf umfassende Akteneinsicht hat. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass das Höchstgericht Bedenken, eine Offenlegung könne gegen öffentliche Interessen verstoßen, nicht teilt.
Der Anwalt der Fahrschule, Markus Hagen, beschreibt die gegenwärtige rechtliche Situation als kompliziert. Ein entscheidender Punkt bleibt, ob die Verordnung über die Fußgängerzone juristisch zu halten ist oder nicht. In den kommenden Monaten wird eine Entscheidung erwartet, die entweder zu einer Aufhebung oder zu einer Bestätigung der Verordnung führen könnte. Hagen ist jedoch skeptisch und sieht die rechtliche Grundlage der Verordnung als „dünnes Eis“ an.
Argumente der Stadt und fachliche Anfragen
Die Stadt Bregenz führt vor allem Argumente zur Wettbewerbsfähigkeit als Einkaufsstadt und zur Verbesserung der Attraktivität für Touristen an. Dies wird untermauert durch Skizzen eines Verkehrsplanungsbüros, die verschiedene Varianten der Fußgängerzone zeigen. Doch laut Hagen fehlen entscheidende Argumente gemäß der Straßenverkehrsordnung, die die Erforderlichkeit der Fußgängerzone rechtfertigen könnten.
Es wird angeführt, dass die Stadt nicht erklärt hat, warum diese rigorosen Maßnahmen notwendig sind, anstatt mildere Alternativen wie eine verkehrsberuhigte Zone in Erwägung zu ziehen. Das Fehlen dieser Argumentation könnte für die Fahrschule von entscheidender Bedeutung sein, um die Verordnung anfechten zu können. Die kommenden Monate werden zeigen, in welche Richtung sich dieser Streit entwickeln wird, und ob die rechtlichen Schritte der Fahrschule letztlich zu einem für sie vorteilhaften Ausgang führen könnten.
– NAG