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„Prozessbeginn in Braunschweig: Winterkorn weist Haftung im Dieselverfahren zurück“

Martin Winterkorn, der ehemalige VW-Vorstandschef, bestreitet beim Prozess in Braunschweig vor der Wirtschaftsstrafkammer jegliche Verantwortung für den Dieselskandal, während ihm gewerbsmäßiger Betrug und Marktmanipulation vorgeworfen werden; das Verfahren läuft bis September 2025 und könnte weitreichende Konsequenzen für ihn und den Volkswagen-Konzern haben.

Braunschweig (dpa) – Der ehemalige Vorstandschef von Volkswagen, Martin Winterkorn, steht im Fokus eines bedeutenden Prozesses, der sich um die Dieselaffäre dreht. Vor dem Landgericht Braunschweig hat sein Verteidiger, Felix Dörr, am ersten Verhandlungstag deutlich gemacht, dass Winterkorn jegliche Vorwürfe entschieden zurückweist. Der 77-jährige Winterkorn ist nicht nur kein „Hauptangeklagter“, sondern nach Ansicht seines Verteidigungsteams auch nicht der „Hauptverantwortliche“ für das, was sich vor neun Jahren beim Volkswagen-Konzern ereignet hat.

Winterkorns Verteidigung argumentiert, dass seine Position als ehemaliger Vorstandsvorsitzender allein nicht ausreiche, um ihn für die umfassenden Vorgänge rund um Dieseltechnologie und Emissionsmanipulationen verantwortlich zu machen. „Wir sind optimistisch, dass wir ein positives Ergebnis für unseren Mandanten erzielen werden“, erklärte Dörr weiter.

Komplexität der Vorwürfe

Der Dieselskandal, auch bekannt als „Dieselgate“, wurde 2015 durch Untersuchungen von Umweltbehörden in den USA und Berichte von Wissenschaftlern aufgedeckt. Diese Enthüllungen führten letztendlich zu Winterkorns Rücktritt und einer einschneidenden politischen Verantwortung für den Vorstand. Der Verteidiger betont jedoch die Notwendigkeit, für strafrechtliche Vorwürfe eine persönliche Schuld nachzuweisen. Das Gericht steht vor der Herausforderung, zu beweisen, dass der damalige Konzernchef über kritische Informationen betreffend die Verwendung einer betrügerischen Software in den Fahrzeugen informiert war.

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Für die Anklage sind insbesondere die Kenntnis und der Zeitpunkt des Wissens von Winterkorn über die diskreditierte Software entscheidend. Solange diese Details nicht feststehen, könne die weitere Grundlage für eine Bestrafung nicht überprüft werden, so Dörr.

Blick auf die Verteidigungsstrategie

Die Verteidigungsstrategie ist klar: Winterkorn hat seiner Meinung nach „nicht betrogen“ und „niemanden geschädigt“. Diese Argumentation wird wertvoll, wenn es darum geht, die Vorwürfe der Marktmanipulation, des gewerbsmäßigen Betrugs und der uneidlichen Falschaussage zu entkräften. Darüber hinaus glauben die Verteidiger, dass Winterkorn den Kapitalmarkt nicht gezielt in die Irre geführt hat und bei der Befragung im Bundestags-Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt hat.

Die erste Phase des Prozesses bietet neunzig Termine, die bis September 2025 angesetzt sind. Der Ausgang des Verfahrens wird nicht nur für Winterkorn, sondern auch für die gesamte Automobilindustrie von entscheidender Bedeutung sein, da die Auswirkungen des Dieselskandals weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen haben könnten.

– NAG

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