Hagen. Ein junger Mann aus Hagen erlebte am frühen Sonntagmorgen eine schockierende Wendung, als er mit einem E-Scooter, volltrunken von einer Party, von der Polizei gestoppt wurde. Was er nicht wusste: Auch auf einem E-Scooter gelten strenge Promillegrenzen!
Der 21-Jährige war auf dem Weg nach Hause, als er gegen 4.50 Uhr von zwei Beamten angehalten wurde. Sein auffälliges Fahrverhalten ließ die Alarmglocken läuten. Bei der Kontrolle gab er zu, ein paar Bier getrunken zu haben. Doch das war erst der Anfang seiner Probleme!
Atemtest schlägt Alarm: 1,4 Promille!
Ein Atemalkoholtest brachte die schockierende Wahrheit ans Licht: 1,4 Promille! Das bedeutet nicht nur, dass er sich in einem gefährlichen Zustand befand, sondern auch, dass die Polizei sofort reagierte. Eine Blutprobe wurde entnommen, und eine Strafanzeige folgte auf dem Fuß. Obwohl für E-Scooter keine Fahrerlaubnis erforderlich ist, gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos. Und wer über 1,1 Promille hat, ist rechtlich gesehen absolut fahruntauglich!
Die Polizei Hagen ließ keinen Zweifel daran, dass die Regeln auch für E-Scooter-Fahrer gelten. Der junge Mann war sichtlich überrascht, als ihm die Beamten seinen Führerschein (Klasse B für Pkw) abnahmen und beschlagnahmten. Ein schmerzlicher Verlust für einen Abend voller Spaß, der nun in einem Albtraum endete!