Hagen

BGH entscheidet: Lüdenscheider Richterin muss ins Gefängnis!

Schock für die Justiz: Die Lüdenscheider Amtsrichterin muss ins Gefängnis! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hagen abgelehnt. Damit ist das Urteil rechtskräftig und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich. Die Richterin wurde bereits im Mai zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt – eine Entscheidung, die die Verteidigung als zu hart empfand und daher erneut anfocht.

Doch der BGH ließ keinen Zweifel: Die Richterin wird ihre Haftstrafe antreten müssen und verliert zudem ihren Richterstatus. Ihre Bezüge, die seit dem ersten Urteil im November 2021 bereits reduziert waren, werden mit sofortiger Wirkung eingestellt. Die Vorwürfe wie Rechtsbeugung in zehn Fällen und Urkundenunterdrückung haben schwer wiegende Konsequenzen für die einstige Amtsträgerin.

Urteil rechtskräftig: Haftantritt steht bevor

Das Gericht hatte im November 2022 die Schuld der Richterin bestätigt und lediglich das Strafmaß angepasst. Nun wird die Akte an die Staatsanwaltschaft übergeben, die den Haftantritt anordnen wird. Verteidiger Torsten Giesecke rechnet mit einem Haftbeginn im April oder Mai 2025. Zunächst wird die Richterin wahrscheinlich einige Wochen im geschlossenen Vollzug verbringen, bevor sie eventuell in einen offenen Vollzug übergehen kann, wo sie tagsüber arbeiten dürfte. Diese Entscheidung wird in einer Konferenz mit Psychologen und Sozialarbeitern getroffen.

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Die Justiz steht vor einem weiteren Skandal, der das Vertrauen in die Rechtsprechung erschüttert. Die Lüdenscheider Amtsrichterin, die das Gesetz hätte wahren sollen, wird nun selbst zur Verurteilten – ein dramatisches Ende ihrer juristischen Karriere.

Quelle/Referenz
come-on.de

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