In Gütersloh hat sich kürzlich ein Vorfall ereignet, der einem 28-jährigen Mann beim Antritt seines Urlaubs in der Türkei beinahe zum Verhängnis wurde. Der Gütersloher wollte am Flughafen Paderborn/Lippstadt zu seinem Flug nach Antalya aufbrechen, als er von der Bundespolizei aufgehalten wurde. Der Grund dafür war ein seit Jahren bestehenden Zahlungsrückstand bezüglich eines Bußgeldes, das er beharrlich ignoriert hatte.
Am Montag, dem 16. September, stellte der Gütersloher sich der Bundespolizei zur Ausreisekontrolle, als die Beamten entdeckt haben, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt. Dieser Haftbefehl wurde von der Staatsanwaltschaft Bielefeld ausgegeben, nachdem das Amtsgericht entschieden hatte, dass der junge Mann ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, das seit zwei Jahren unbezahlt war, nicht beglichen hatte. Zudem hatte er eine entsprechende Vorladung zum Haftantritt ignoriert.
Verhaftung abgewendet
Dank seiner schnellen Reaktion konnte der Gütersloher Schlimmeres verhindern. Um die drohende Erzwingungshaft von drei Tagen zu umgehen, zahlte er schließlich insgesamt 221 Euro, um sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten zu begleichen. Damit gelang es ihm, nur kurz vor dem Abflug noch rechtzeitig zum Flughafen zu kommen und seinen Flug nach Antalya anzutreten.
Allerdings bleibt ein weiterer Punkt in dieser Geschichte, der nicht so schnell gelöst werden kann: Eine angeordnete Vermögensabschöpfung über mehr als sechstausend Euro wegen Betrugs konnte nicht vollstreckt werden. Die genauen Umstände hierzu sind derzeit noch unklar, und es bleibt abzuwarten, wie diese Thematik weiter behandelt wird.
Für den Gütersloher war diese Erfahrung sicherlich lehrreich und zeigt, wie wichtig es ist, rechtliche Verpflichtungen ernst zu nehmen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die Ereignisse am Flughafen Paderborn/Lippstadt werfen auch ein Licht auf die Arbeitsweise der Bundespolizei und deren Bemühungen, die Ordnung aufrechtzuerhalten.
Für weitere Informationen und Details zu diesem Vorfall, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.nw.de.