Gütersloh

Kampf gegen Kindesmissbrauch: IP-Adressen sollen Pflicht werden!

Berlin: Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus fordert dringend die Speicherung von IP-Adressen, um Kinder vor Gewalt zu schützen und Täter schneller zu identifizieren – ein entscheidender Schritt im Kampf gegen sexuellen Missbrauch!

In Berlin wird derzeit intensiv über Maßnahmen zum Schutz von Kindern diskutiert, insbesondere im Bereich der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch. Die Beauftragte der Bundesregierung für Missbrauchsfragen, Kerstin Claus, fordert eine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen durch Internet- und Mobilfunkanbieter. Sie betont, dass der schnelle Zugriff auf solche Kommunikationsdaten entscheidend sein kann, um Kinder vor akuten Gefahren zu schützen und um Täter zu identifizieren.

Claus machte klar, dass sie eine Speicherung der IP-Adressen für einen begrenzten Zeitraum von beispielsweise 14 Tagen als notwendigen Schritt betrachtet. „Diese Maßnahme kann einen entscheidenden Beitrag zum Kinderschutz leisten“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Aktuell existiert deutschlandweit keine einheitliche Regelung zur Speicherung solcher Kommunikationsdaten, was die Verfolgung von Straftaten erschwert.

Unterstützung von Politikern

Die Initiative stößt auch auf Unterstützung von Politikern, wie dem Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Benjamin Limbach. Dieser kündigte im Gespräch mit dem «Spiegel» an, dass er im Bundesrat einen Vorschlag zur Sicherung von IP-Adressen einbringen möchte. Limbach erklärt: „Wenn unsere Behörden mitbekommen, dass sich Verdächtige übers Internet zu einer schweren Straftat verabreden, sollten sie mit der Zustimmung des zuständigen Gerichts vom Anbieter erfahren, welche Personen sich hinter den IP-Adressen verbergen.“ Hierbei sei es wichtig, dass es sich nicht um eine umfassende Vorratsdatenspeicherung handle, sondern um eine minimalinvasive Maßnahme.

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Claus betonte, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten wesentlich dabei helfen kann, Kinder aus bedrohlichen Situationen zu befreien. Vor allem in Fällen, in denen Ermittlungsbehörden konkrete Hinweise auf bisher unbekannte Täter oder Materialien hätten, sei die Identifizierung über IP-Adressen oft der einzige Weg, um schnell zu handeln und Kinder zu schützen. „IP-Adressen sind oft der einzige Schlüssel, um Kindern schnell und umfassend zu helfen“, so Claus weiter.

Das Bundeskriminalamt (BKA) unterstützt ebenfalls diese Forderungen und hat in einem Dokument aus dem vergangenen Jahr erklärt, dass eine Speicherung von IP-Adressen die Erfolgsquote bei der Identifizierung von Tätern erheblich steigern kann. Ein Test aus dem Jahr 2022 zeigte, dass sich die Identifizierungsquote von 41 Prozent auf 80 Prozent erhöhte, wenn IP-Adressen für einen kurzen Zeitraum gespeichert wurden.

Während das Bundesjustizministerium eine anlasslose Speicherung solcher Daten bisher ablehnt, spricht sich Innenministerin Nancy Faeser (SPD) für eine entsprechende Regelung aus. Auch im Kontext des möglichen Terroranschlags von Solingen waren Forderungen nach einer Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung laut geworden. Diese Entwicklungen zeigen, dass es eine zunehmende Bereitschaft in der Politik gibt, Maßnahmen zum Schutz von Kindern zu ergreifen und technische Fortschritte zur Verhinderung von Straftaten besser zu nutzen.

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