Gütersloh steht vor einer gravierenden Erhöhung der Grundsteuer, die ab 2025 in Kraft tritt. Wie bereits im September von der städtischen Kämmerei ankündigt, wird der Hebesatz von derzeit 606 Punkten auf dramatische 703 Punkte angehoben. Dies betrifft sowohl Hausbesitzer als auch Mieter, die sich auf spürbare finanzielle Belastungen einstellen müssen. Aktuell müssen die Grundstückseigentümer bereits einen Anstieg von 479 auf 606 Punkte im Jahr 2024 bewältigen, und die kommende Reform verschärft die Situation zusätzlich, als nw.de berichtet.
Diese Reform ist Teil einer gesetzlich vorgeschriebenen Anpassung, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Der Stadtrat hat kaum eine andere Wahl, als diese neuen Sätze zu beschließen, da die bisherigen Hebesätze ihre Gültigkeit verlieren. Trotz der höheren Steuersätze bleibt die Gesamteinnahme von etwa 27 Millionen Euro durch die Grundsteuer B stabil, was die Stadt laut Angaben der Stadtverwaltung erreichen möchte. Bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen bleibt der Hebesatz mit minimalen Veränderungen bei 106.000 Euro, so hebesatz.grundsteuer.de.
Die neuen Steuerwerte im Detail
Die Auswirkungen der Steueranpassungen sind bereits konkret abzusehen. So wird sich die Grundsteuer für eine Eigentumswohnung mit 93 qm Wohnfläche ab 2025 auf 210,97 Euro belaufen. Ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 1955 mit 118 qm wird mit 382,30 Euro besteuert, während ein Zweifamilienhaus mit 129 qm Wohnfläche auf 365,58 Euro kommt. Für Geschäftsgrundstücke, wie beispielsweise ein Verwaltungsgebäude mit einem Steuerwert von rund 1,87 Millionen Euro, ergibt sich eine Grundsteuer von über 3.041 Euro. Diese Werte sind das Resultat der von Finanzamt Gütersloh festgesetzten Grundsteuerwerte und fließen direkt in die neuen Bescheide ein, die ab 2025 gültig sind.
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