Am Montagnachmittag, dem 7. Oktober, ereignete sich ein bemerkenswerter Vorfall im Hauptbahnhof Gütersloh, der die Aufmerksamkeit der Bundespolizei auf sich zog. Ein Mann wurde von der Weiterfahrt in einem Flixtrain, der auf der Strecke von Berlin nach Köln unterwegs war, ausgeschlossen, was letztendlich zu seiner Festnahme führte.
Das Zugpersonal hatte die Bundespolizei um Unterstützung gebeten, da zwei Fahrgäste, darunter ein 30-jähriger Mann, sich weigerten, den Zug zu verlassen, nachdem sie von den Mitarbeitern des Zuges von der Weiterfahrt ausgeschlossen worden waren. Nach drängenden Aufforderungen der Einsatzkräfte verließen die beiden schließlich den Flixtrain.
Festnahme aufgrund eines Haftbefehls
Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den männlichen Passagier ein Haftbefehl vorlag. Dieser war im Zusammenhang mit einem besonders schweren Fall von Diebstahl erlassen worden. Im Februar 2024 hatte das Amtsgericht Radolfzell den Mann verurteilt und ihm eine Geldstrafe von insgesamt 900 Euro auferlegt, die er jedoch ignoriert hatte. Diese hohe Strafe, die sich aus 90 Tagessätzen à 10 Euro zusammensetzte, wurde damit zur Grundlage des Haftbefehls.
Da der Mann, ein tschechischer Staatsangehöriger, nicht in der Lage war, den Betrag unmittelbar zu begleichen, entschieden die Beamten der Bundespolizei, ihn zur Verbüßung einer 45-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt zu überstellen. Dieses Vorgehen zeigt, wie ernst die Behörden mit der Durchsetzung von Haftbefehlen und der Ahndung von Straftaten umgehen, insbesondere in transporttechnischen Einrichtungen wie Bahnhöfen.
Die Situation verdeutlicht die Rolle der Bundespolizei bei der Wahrung von Recht und Ordnung in Deutschland und die Wichtigkeit von Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Reisenden. Die Verhaftung sollte auch anderen, vergleichbaren Delinquenten eine klare Botschaft senden: Ungeregelte Geldstrafen haben ernsthafte Konsequenzen.
Mehr Details zu diesem Vorfall sind in einem Bericht auf www.presseportal.de nachzulesen.