Gelsenkirchen

Junge verletzt im Schrebergarten: Gericht verurteilt Vergewaltiger zu 3,5 Jahren

Ein 24-jähriger Mann wurde am 5. September 2024 am Essener Landgericht zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem er vor anderthalb Jahren in einer Schrebergarten-Laube eine 16-Jährige vergewaltigt hatte, die er über die Dating-Plattform "Lovoo" kennengelernt hatte, während er im Prozess abfällig grinste und keine Einsicht zeigte.

Im Essener Landgericht fand am Mittwoch ein erschütternder Prozess statt, der die Anwesenden zutiefst bewegte. Ein 24-jähriger Mann wurde wegen der Vergewaltigung einer 16-Jährigen verurteilt, die sich vor mehr als anderthalb Jahren in einer Schrebergarten-Laube in Gelsenkirchen ereignete. Der Fall wirft nicht nur Fragen zur Sicherheit von Jugendlichen im Internet auf, sondern zeigt auch die düstere Realität von Tätern, die aus vermeintlich harmlosen Online-Kontakten erwachsen.

Die 16-Jährige hatte den Angeklagten über die Dating-Plattform „Lovoo“ kennengelernt. Nach einem kurzen, harmlosen Chat vereinbarten sie ein Date. Der Mann bot ihr an, etwas trinken zu gehen, und die Jugendliche ahnte nicht, dass sie sich in eine Falle begab. Anstatt zu einer Bar zu fahren, brachte er sie zu einer abgelegenen Kleingartenanlage, wo das Unvorstellbare geschah.

Der Albtraum in der Schrebergarten-Laube

Die Täterschaft fand ihren dramatischen Höhepunkt, als der 24-Jährige die Unschuld der Jugendlichen ausnutzte und sie vergewaltigte. Nach der grausamen Tat wurde sie am Gelsenkirchener Hauptbahnhof aus dem Wagen geworfen. Völlig aufgelöst, suchte sie Zuflucht in einer nahegelegenen Bäckerei, wo sie in Tränen ausbrach. Der Schilderung einer Polizistin zufolge war sie so überwältigt von den Geschehnissen, dass sie kaum in der Lage war, ihre Worte zu finden.

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Im Gerichtssaal zeigte der Angeklagte wenig Reue. Vielmehr grinste er abfällig während der Aussagen und zeigte keine Einsicht in die Schwere seiner Taten. Sein Verhalten sorgte für Entsetzen bei den Anwesenden, die sich nach der emotionalen Erzählung der Polizistin sehr berührt zeigten.

Die Strafe für den Angeklagten wurde schließlich auf drei Jahre und neun Monate Gefängnis festgesetzt. Bei der Urteilsfindung wurde auch auf eine ältere Verurteilung Bezug genommen, bei der der Täter bereits für das Terrorisieren von Ex-Freundinnen und das Verbreiten von Nacktbildern im Internet bestraft worden war. Dieser Hintergrund wirft ein deutliches Licht auf die Gefährlichkeit des Mannes und die Notwendigkeit, solche Taten mit Ernsthaftigkeit zu verfolgen.

Das Urteil wurde von den Anwesenden im Gerichtssaal als ein Schritt in die richtige Richtung wahrgenommen, doch zugleich bleibt die Frage nach dem Schutz von Jugendlichen im Internet und den Gefahren, die von solchen Plattformen ausgehen, bestehen. Der Fall des 24-Jährigen ist ein erschütterndes Beispiel dafür, welche Risiken bestehen, wenn junge Menschen unbedacht Vertrauensverhältnisse zu unbekannten Personen aufbauen.

– NAG

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