Gelsenkirchen. Ein 77-jähriger Mann hat einen bemerkenswerten Sieg vor dem Verwaltungsgericht errungen! Hans K. kämpfte gegen die Stadt Gelsenkirchen, die ihm einen Behindertenparkplatz vor seiner Wohnung an der Bulmker Straße verweigert hatte. Trotz eines absoluten Halteverbots in der Einfahrt zur Garage hat das Gericht entschieden: Die Stadt muss nun einen Parkplatz für ihn einrichten!
Der langwierige Rechtsstreit hat sich für Hans K. gelohnt. Die Stadt hatte ihm lediglich angeboten, sein Fahrzeug parallel zur Fahrbahn abzustellen, was jedoch das bestehende Parkverbot nicht aufhob. Doch die Richter waren anderer Meinung: Sie betonten, dass der Mann aufgrund seiner außergewöhnlichen Gehbehinderung ein rechtmäßiges Anrecht auf einen speziellen Parkplatz hat. Der Parkplatz muss nun offiziell ausgeschildert werden und ist nicht länger von der Stadt zu dulden.
Die besonderen Umstände des Falls
Das Gericht stellte klar, dass die schwere Behinderung des Klägers entscheidend für die Urteilsfindung war. Obwohl Hans K. eine Garage besitzt, kann er diese aufgrund der steilen Zufahrtsrampe und der engen Treppe nicht erreichen. Das bedeutet, dass er auf den Parkplatz angewiesen ist, um sein Auto sicher abstellen zu können. Die Stadt Gelsenkirchen hat nun die Aufgabe, den Behindertenparkplatz entweder direkt an der Garageneinfahrt oder neben der Bordsteinabsenkung zu kennzeichnen.
Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass das Interesse des Klägers an einer praktischen Parkmöglichkeit über dem allgemeinen Interesse an einer barrierearmen Straßenquerung steht. Ein klarer Sieg für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Gelsenkirchen!
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