Am Abend des 23. September, in Gelsenkirchen, kam es zu einem Vorfall in einem Zug, der die Aufmerksamkeit der Bundespolizei auf sich zog. Bei einer Routinekontrolle des Regionalexpress RE42, der von Recklinghausen nach Gelsenkirchen verkehrte, trafen die Beamten auf einen 23-jährigen Mann. Der junge Mann fiel nicht nur durch ein unangemessenes Verhalten auf, als er seine Füße auf den gegenüberliegenden Sitzplatz legte, sondern auch durch den Besitz einer Waffe, die auf den ersten Blick täuschend echt wirkte.
Die Beamten wiesen den Gelsenkirchener auf sein Fehlverhalten hin und begannen eine eingehendere Überprüfung. Dabei fiel ihnen auf, dass der Mann zuvor bereits in Erscheinung getreten war, insbesondere in Zusammenhängen mit Waffendelikten. Als die Polizisten ihn fragten, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände bei sich hätte, gab er an, eine Schreckschusswaffe mit sich zu führen. Allerdings konnte er keinen Nachweis vorlegen, der ihm das Führen dieser Waffe erlaubte.
Waffe sichergestellt
Die Schreckschusswaffe, die er mit sich führte, ließ sich nicht sofort von einer echten Waffe unterscheiden, was die Situation potenziell gefährlich machte. Der 23-Jährige behauptete, die Waffe gefunden zu haben und plane, sie einem Freund zu schenken. Diese Aussage hielt die Beamten jedoch nicht davon ab, den Gegenstand zu beschlagnahmen und ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einzuleiten. Der Vorfall zeigt, wie wichtig die Arbeit der Bundespolizei in der Überwachung und Sicherung der öffentlichen Sicherheit in Zügen ist.
Die rechtlichen Konsequenzen, die auf den jungen Mann zukommen könnten, sind erheblich. Der Besitz und das Führen einer Schreckschusswaffe unterliegen strengen Regelungen im deutschen Waffengesetz, und ohne einen entsprechenden Nachweis ist der Besitz illegal. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte die Behörden einleiten werden, nachdem der Vorfall untersucht wurde , wie www.presseportal.de berichtet.