Euskirchen

Streit um Schotter: Ehepaar wehrt sich gegen Stadt Euskirchen!

Die Situation in der Euskirchener Innenstadt hat kürzlich für Aufsehen gesorgt, als ein Streit zwischen einem Anlieger-Ehepaar und der Stadtverwaltung über Schottersteine entbrannte. In der Straße Am Bollwerk wurden diese Steine, die nach Angaben des Ehepaars Michael Schmitz und Esmeralda Ferreira Pereira-Schmitz in einer Entwässerungsrinne platziert wurden, zum Zankapfel.

Das Ehepaar lebt in Weilerswist und machte bereits vor Monaten auf die Gefahren aufmerksam, die von diesen Steinen ausgehen könnten. Michael Schmitz äußerte seine Bedenken: „In meinen Augen besteht die Gefahr, dass der Schotter hochgeschleudert wird, wenn ein Auto an dieser Stelle zügig anfährt.“ Ihre Beschwerde im Bürgerbüro blieb jedoch unbeantwortet und wurde erst im September von der Stadtverwaltung zur Kenntnis genommen.

Die Stadtverwaltung wies darauf hin, dass die Steine die Ableitung von Regenwasser behindern könnten. In einer Mitteilung wurde dem Paar jedoch auch klar gemacht, dass gemäß der städtischen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung die Vermieter selbst für die Reinigung der Gehwege verantwortlich seien, unabhängig von der Quelle der Verunreinigung.

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Das Ehepaar Schmitz war mit dieser Regelung unzufrieden und wies darauf hin, dass die Schottersteine nicht auf dem Gehweg, sondern in der Entwässerungsrinne lagen. „Die Stadt erhält von mir Straßenreinigungsgebühren und nimmt an dieser Stelle auch noch Parkgebühren ein. Und ich soll für die Reinigung der Parkfläche zuständig sein? Das darf ja wohl nicht wahr sein“, äußerte sich Schmitz frustriert.

Nach einer Anfrage durch die Redaktion übernahm Kämmerer Klaus Schmitz die Sache und bestätigte, dass die Stadt die Reinigung der entsprechenden Parkfläche übernehmen müsse. Zudem soll die Satzung über die Verantwortlichkeiten in Bezug auf Entwässerungsrinnen präzisiert werden. Es hat sich mittlerweile ergeben, dass die Eheleute Schmitz von jeglicher Gehwegreinigungspflicht in diesem Bereich befreit werden und auch die Androhung eines Bußgeldes zurückgenommen wird.

Diese Auseinandersetzung verdeutlicht die oft verworrenen Zuständigkeiten, die in städtischen Regelungen existieren und wie Kommunikation zwischen Anwohnern und Verwaltung verbessert werden kann.

Quelle/Referenz
ksta.de

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