Luxemburg (dpa) – Ein bedeutendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat für die Tech-Giganten Apple und Google negative Konsequenzen. Nach langen rechtlichen Auseinandersetzungen wurde eine Wettbewerbsstrafe gegen Google in Höhe von 2,4 Milliarden Euro bestätigt. Zudem ist Apple nun verpflichtet, nach einer höheren steuerlichen Nachforderung von 13 Milliarden Euro in die Kasse zu greifen. Die EU-Kommission sieht in diesen Entscheidungen einen wichtigen Erfolg für die Durchsetzung von Steuergerechtigkeit in Europa.
Die langen Rechtsstreitigkeiten um Apples Steuerzahlungen gehen zurück auf eine Entscheidung der EU-Kommission von 2016. In dieser wurde Apple aufgefordert, den umstrittenen Betrag zu zahlen, der bis heute auf einem Treuhandkonto lag. Während ein EU-Gericht 2020 im Fall von Apple zugunsten des Unternehmens entschied, hob der EuGH dieses Urteil nun auf. Die Richter stellten klar, dass Irland Apple rechtswidrige Beihilfen gewährt hat. Dies ist relevant, weil Mitgliedstaaten keine Unternehmen mit speziellen Vorteilen im Steuerbereich begünstigen dürfen.
Hintergrund der Entscheidung
Die Situation verdeutlicht die Probleme in der europäischen Wettbewerbspolitik. Irland und Luxemburg geraten immer wieder wegen ihrer steuerlichen Begünstigungen für Unternehmen in die Kritik. Die EU-Kommission hatte die Entscheidung des EU-Gerichts angefochten und nun weitreichenden Erfolg erzielt. Damit wird die Grundlage für die Rückforderung von Steuergeldern gelegt, die auf Grundlage der Verkäufe von Apple im Ausland entstanden sind. Der Richter betonte, dass diese Gewinne nicht in den irischen Niederlassungen versteuert worden seien.
Apple äußerte Enttäuschung über die Entscheidung und betonte, dass es stets alle geschuldeten Steuern zahle. Das Unternehmen argumentiert, dass die Debatte nicht um die Höhe der Steuern ginge, sondern um die Frage, an welche Regierung die Steuern gezahlt werden müssten. Apple verwies darauf, dass die Einkünfte bereits in den USA besteuert worden seien.
Im Unterschied dazu steht der Fall von Google, der auf eine langwierige Auseinandersetzung um die Marktbeherrschung in der Preisvergleichsbranche zurückgeht. Die EU-Kommission hatte 2017 eine Geldstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google verhängt, weil das Unternehmen seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen bevorzuge. Der EuGH bestätigte nun diese Strafe und erklärte, dass Googles Verhalten diskriminierend sei, was gegen die Wettbewerbsregeln der EU verstoße.
Reaktionen der Betroffenen
Das Urteil stößt bei Google auf Unmut. Ein Unternehmenssprecher erklärte, man sei enttäuscht, und verwies darauf, dass Änderungen bereits 2017 in Kraft traten, um den Bedenken der Kommission Rechnung zu tragen. Google sieht sich nicht nur als Opfer dieser Strafe, sondern betont auch, dass der eigene Ansatz hinsichtlich der Preisgestaltungen und der Sichtbarkeit der Dienste seit Jahren funktioniert.
Gegenteilig reagieren jedoch Wettbewerber wie das Preisvergleichsportal Idealo, das die Entscheidung als Sieg für den E-Commerce und die Verbraucher feiert. Diese stellt einen besonderen Sieg für den Wettbewerb und die Nutzer dar, so der Mitgründer. Auch Branchenverbände begrüßen die Urteile und sehen sie als wegweisend an.
Die EU-Kommission und Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sehen die Urteile als riesen Erfolg und als einen Gewinn für die Steuerzahler in Europa. In Brüssel wird seit Jahren daran gearbeitet, die Wettbewerbsbedingungen für große Tech-Unternehmen zu verbessern und unfaire Vorteile abzubauen. Die neuen Urteile könnten weitreichende Signalwirkungen für zukünftige Entscheidungen und Regelungen in der digitalen Wirtschaft haben.
Insgesamt zeigt sich, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der EU und großen Tech-Firmen weiterhin im Fokus stehen. Die jüngsten Urteile könnten die Diskussion um faire Wettbewerbsbedingungen und Steuergerechtigkeit in Europa neu beleben und möglicherweise weitere Anpassungen im rechtlichen Rahmen nach sich ziehen.