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Sicherheit bei Festen im Ennepe-Ruhr-Kreis: Landrat Schade spricht Klarheit aus

Landrat Olaf Schade informiert die Bürger des Ennepe-Ruhr-Kreises über die Sicherheit bei anstehenden Veranstaltungen wie dem Schwelmer Heimatfest und dem Stadtfest in Sprockhövel und betont die Wichtigkeit, verdächtige Beobachtungen zu melden, um die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten, insbesondere nach den tragischen Ereignissen in Solingen.

Ennepe-Ruhr-Kreis (ots)

In den kommenden Wochen stehen im Ennepe-Ruhr-Kreis einige bedeutende Veranstaltungen an, darunter das beliebte Schwelmer Heimatfest und das Stadtfest in Sprockhövel. Diese Feste, die Momentaufnahmen der Gemeinschaft darstellen, finden unter dem wachsamen Auge der Behörden statt. Landrat Olaf Schade hat sich nach den erschütternden Vorfällen in Solingen am vergangenen Freitag an die Öffentlichkeit gewandt und möchte die Bürger ermutigen, die Veranstaltungen zu besuchen, trotz der aktuellen Bedenken in Bezug auf die Sicherheit.

Schade betont, dass gegenwärtig keine spezifischen Kommentare oder Anhaltspunkte für mögliche Angriffe auf Besucher oder Teilnehmer vorliegen. „Natürlich kann ich Ihnen für die kommenden Feste keine 100-prozentige Sicherheit zusagen“, so der Landrat. Wegen der jüngsten Ereignisse in Solingen ist es jedoch wichtig, dass alle Beteiligten wachsam bleiben. Er versichert, dass die Polizei eng mit allen zuständigen Stellen zusammenarbeitet, um die Sicherheit während dieser Veranstaltungen zu gewährleisten.

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Der Aufruf zur Wachsamkeit

In seiner Ansprache an die Bürgerinnen und Bürger hebt Olaf Schade hervor, dass ein gesundes Maß an Wachsamkeit seitens der Besucher notwendig ist. Er fordert die Anwesenden auf, verdächtige Aktivitäten oder Personen zu melden und im Zweifelsfall die Polizei über den Notruf 110 zu kontaktieren. Diese proaktive Zusammenarbeit zwischen der Bevölkerung und den Sicherheitskräften ist entscheidend, um ein sicheres Umfeld zu schaffen.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Diskussion um die Waffenverbotszone. Aktuell sieht der Landrat keinen Bedarf für eine solche Regelung, da keine konkreten Gefährdungen vorliegen. Die rechtlichen Anforderungen für die Ausrufung einer Waffenverbotszone sind nicht erfüllt. Dennoch wird betont, dass das Mitführen von Waffen bei Festen gesetzlich verboten bleibt, unabhängig von einer offiziellen Zone.

Die Polizei möchte klarstellen, dass es rigorose gesetzliche Bestimmungen gegen das Mitführen von bestimmten Messern und Schusswaffen gibt. Diese Regelungen sollten jedoch nicht nur aufgrund rechtlicher Vorgaben befolgt werden, sondern auch aus einem verantwortungsbewussten und sicherheitsbewussten Denken heraus. Der Verzicht auf das Mitführen solcher Gegenstände kann in emotionalen Situationen, besonders bei Alkoholkonsum, einen impulsiven Akt der Gewalt verhindern.

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– NAG

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