In Duisburg hat ein 28-Jähriger für Wirbel gesorgt, nachdem er seine Ex-Partnerin in einer bedrohlichen Situation verfolgt und sie mit dem Tod gedroht haben soll. Am Mittwochabend, den 16. Oktober, alarmierte die 24-jährige Frau die Polizei, nachdem sie erneut von ihrem ehemaligen Lebenspartner bedroht wurde. Der Vorfall entwickelte sich an ihrem neuen Wohnort in der Ottostraße, wo der Mann zuvor schon in der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch randaliert und sie dabei eingeschüchtert hatte.
Bereits in den Wochen zuvor hatte der Verdächtige Berichten zufolge die Frau mehrfach körperlich angegriffen und psychisch unter Druck gesetzt. Die Polizei wurde von ihr informiert, nachdem sie Hinweise auf eine mögliche Waffe erhalten hatte, die der Mann besitzen könnte. Diese Situation führte dazu, dass die Polizei Spezialeinheiten anforderte, um die Bedrohung zu bewerten und schnell handeln zu können.
Spezialeinheiten und Festnahme
Nach der Anforderung eines Durchsuchungsbeschlusses durch die Staatsanwaltschaft Duisburg rückten die Spezialeinheiten am besagten Mittwoch aus. Sie durchsuchten die Wohnung des Tatverdächtigen auf der Ottostraße. Bei ihrer Ankunft trafen die Beamten auf den 28-Jährigen und konnten ihn vorläufig festnehmen. Bei diesem Zugriff wurde ein 16-jähriger Begleiter des Verdächtigen verletzt und musste zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden.
Die Durchsuchung ergab, dass keine Schusswaffe in der Wohnung gefunden wurde. Nach einer Überprüfung stellte sich heraus, dass keine Haftgründe gegen den Mann vorlagen. Daraufhin gab die Staatsanwaltschaft Duisburg die Anordnung zur Freilassung des Tatverdächtigen. Nun muss sich dieser in einem weiteren Verfahren wegen Bedrohung und Nachstellung verantworten.
Der Vorfall ist ein weiteres Beispiel für so genannte „Stalking“-Fälle, die in der Gesellschaft zunehmend an Aufmerksamkeit gewinnen. Der Umgang mit solchen Bedrohungen ist für die Polizei von großer Bedeutung, da präventives Handeln oft entscheidend ist, um weitere Eskalationen zu verhindern. Details zu dieser Situation werden weiterhin von den Strafverfolgungsbehörden beobachtet, um sicherzustellen, dass die Frau nicht erneut in Gefahr gerät.
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