Ab 2025 wird die Grundsteuer in Duisburg neu berechnet, und das hat es in sich! Nach einem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018, das die alten Bewertungsregeln für Grundstücke als veraltet und verfassungswidrig erklärte, müssen alle Grundstücke neu bewertet werden. Die Finanzämter haben bereits ab 2022 die aktuellen Grundsteuermessbeträge ermittelt, die nun die Grundlage für die künftige Steuerlast bilden.
Doch hier kommt der Knackpunkt: Die Höhe der Grundsteuer, die die Bürger ab 2025 zahlen müssen, hängt nicht nur von diesen Messbeträgen ab, sondern auch von dem Hebesatz, den die Stadt festlegt. Und genau darüber wird bereits heftig gestritten! Klar ist, dass die Reform aufkommensneutral sein soll, was bedeutet, dass die Stadt Duisburg nicht mehr Steuern einnehmen darf als bisher. Aber das bedeutet nicht, dass jeder gleich viel zahlen wird. Stadtkämmerer Martin Murrack warnt: „Es wird Bürgerinnen und Bürger geben, die ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen müssen – aber auch viele, die weniger zahlen.“
Hebesatz-Debatte und mögliche Folgen
Die Reform könnte zu einer massiven Umverteilung der Steuerlast führen. Es wird eine Belastungsverschiebung von Wohn- zu Geschäftsgrundstücken erwartet, was bereits von kommunalen Spitzenverbänden kritisiert wurde. Das Land NRW hätte die Möglichkeit gehabt, diese Verschiebung durch Anpassungen zu verhindern, hat jedoch die Entscheidung auf die einzelnen Kommunen abgewälzt. Die Stadt Duisburg steht nun vor der Herausforderung, ob sie einen einheitlichen Hebesatz oder differenzierende Hebesätze für Wohn- und Nichtwohnimmobilien einführen soll.
Die rechtliche Situation ist dabei alles andere als klar. Während das Land NRW keine Bedenken sieht, kommt ein Gutachten des Städtetags zu dem Schluss, dass die Anwendung differenzierender Hebesätze rechtlich problematisch sein könnte. Duisburg könnte also vor einem finanziellen Desaster stehen, falls die Gerichte entscheiden, dass die neue Regelung nicht haltbar ist. Der Rat der Stadt muss am 25. November entscheiden, wie es weitergeht, und die endgültige Festlegung des Hebesatzes erfolgt am 2. Dezember.
Die Stadt plant, die Hebesätze gemäß den Empfehlungen des Landes festzulegen. Bei einem einheitlichen Hebesatz würde dieser bei 1068 v.H. liegen, während für Wohnimmobilien ein Satz von 886 v.H. und für Geschäftsgrundstücke 1469 v.H. vorgesehen ist. Die IHK lehnt diese Differenzierung jedoch ab. Die Grundsteuer bleibt eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen, die für essentielle Investitionen in Infrastruktur, Soziales und Bildung verwendet wird.
Details zur Meldung