Ein kürzlich gefälltes Gerichtsurteil hat die finanziellen Verantwortlichkeiten beim Abriss des Atommeilers THTR 300 in Hamm-Uentrop klargestellt und sorgt für Sorgenfalten bei Kommunen und Stadtwerken in der Region. Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf könnte ernsthafte Auswirkungen auf die Finanzierung des Abrisses haben, der auf schätzungsweise eine Milliarde Euro veranschlagt wird.
Im Mittelpunkt steht die Feststellungsklage der Betreibergesellschaft HKG, die 2023 eingereicht wurde und darauf abzielte, Bund und Land NRW zur Kostenübernahme zu bewegen. Doch das Gericht wies diese Forderung Anfang August 2024 zurück und stellte fest, dass kein Anspruch auf Erstattung der Kosten bestehe. Dies könnte bedeuten, dass die HKG, an der die Mark E mit 26 Prozent der Anteile beteiligt ist, selbst für die hohen Kosten aufkommen muss.
Finanzierung und Beteiligung der Kommunen
Die Mark E ist wiederum eine Tochtergesellschaft der Enervie, was bedeutet, dass auch die Stadt Lüdenscheid, die 24,12 Prozent der Anteile hält, direkt betroffen ist. Weitere Kommunen, die Anteile an der HKG besitzen, sind Altena, Plettenberg, Halver, Schwerte, Kierspe, Herdecke, Schalksmühle und Herscheid, was die Situation für die gesamte Region komplizierter macht. Diese Städte stehen nun vor der Frage, ob sie möglicherweise für die Kosten des Abrisses aufkommen müssen.
Kämmerer Sven Haarhaus aus Lüdenscheid äußerte sich im Juli zuversichtlich, dass zuletzt eine Lösung gefunden werde, die eine Erstattung durch Bund und Land vorsehe. „Aus unserer Sicht ist es eindeutig“, so die Stadtwerke damals, die fest davon ausgingen, dass die staatlichen Stellen zur Kasse gebeten werden. Diese Hoffnung scheint jedoch durch die jüngste Entscheidung des Landgerichts deutlich gedämpft.
Der Abriss des THTR 300 ist ein wichtiger Schritt, um die Region von den Folgen der Atomkraftnutzung zu befreien und um mögliche Sicherheitsbedenken auszuräumen. Doch angesichts der neuen rechtlichen Klarheit über die Kostenübernahme stellt sich nun die Frage, wer letztendlich die finanzielle Last tragen wird. Die Unsicherheit über die Finanzierung könnte die Planungen für den Abbau zusätzlich belasten und auf die Kommunen zurückfallen, die sich vielleicht nun auf unerwartete Kosten einstellen müssen.
Die Entscheidung des Landgerichts ist vorerst nicht rechtskräftig, und die HKG könnte möglicherweise in Berufung gehen. Jedoch steht bereits fest, dass die Diskussion über die Kostenverteilung zwischen Unternehmen, Bund und Land noch lange nicht abgeschlossen ist. Diese gerichtliche Auseinandersetzung dokumentiert nicht nur die Herausforderungen beim Rückbau von Kernkraftwerken, sondern wirft auch grundlegende Fragen über die Verantwortung bei der Beseitigung der Rückstände der Atomenergienutzung auf.
– NAG