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Gericht entscheidet: Wer trägt die Kosten für den Abriss des AKW Hamm-Uentrop?

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Betreiber des stillgelegten Atomkraftwerks Hamm-Uentrop, darunter die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH, die Abrisskosten selbst tragen müssen, da keine Verpflichtung zur Kostenübernahme durch Bund und Land besteht, was wichtige finanzielle Auswirkungen für die Stadtwerke und die gesamte Region mit sich bringt.

Das Atomkraftwerk in Hamm-Uentrop ist ein ehemaliges Kraftwerk, das seit einigen Jahren stillgelegt ist und nun in den Fokus eines juristischen Konflikts gerückt ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, wer für die hohen Abrisskosten aufkommen muss. In einem kürzlich gefällten Urteil des Landgerichts Düsseldorf wurde die Klage der Betreibergesellschaft Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) gegen den Bund und das Land auf Kostenübernahme abgelehnt. Diese Entscheidung wirft bedeutende Fragen zur künftigen Verantwortung im Umgang mit stillgelegten Atomkraftwerken auf.

Das Gericht stellte fest, dass keine Verpflichtung zur Erstattung dieser Kosten gegeben sei und verwies auf einen bereits im Jahr 1989 geschlossenen Rahmenvertrag, der in diesem Fall nicht für eine unbegrenzte Haftung sorge. Die Entscheidung betrifft nicht nur den Rechtsstreit zwischen der Betreibergesellschaft und dem Staat, sondern hat auch wirtschaftliche Auswirkungen auf die beteiligten Stadtwerke, die unter anderem die Stadtwerke Bielefeld umfassen, die ebenfalls Teil der HKG sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass die HKG möglicherweise Berufung einlegen könnte.

Hintergrund und wirtschaftliche Aspekte

Die HKG, hinter der prominente Akteure wie der Energiekonzern RWE stehen, hatte in ihrer Klage die Übernahme der Kosten für den Abriss des Atomkraftwerks sowie die Entsorgung des strahlenden Materials gefordert. Berichten zufolge belasten die notwendigen Rückstellungen zur Durchführung des Rückbaus die Bilanz der Stadtwerke, was zu roten Zahlen führen könnte. Diese finanzielle Situation bleibt angesichts der Gesamtverantwortung für die Stilllegung eines Atomkraftwerks und der damit verbundenen Herausforderungen nicht unbeachtet.

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Das Atomkraftwerk THTR, dessen Bau 15 Jahre in Anspruch nahm, wurde 1983 eingeweiht. Aufgrund zahlreicher Probleme wurde es jedoch bereits nach sechs Jahren, im Jahr 1989, außer Betrieb genommen. Offiziell soll der Rückbau des Kraftwerks bis Ende 2030 beginnen, wofür man mit einer Dauer von etwa zehn Jahren rechnet. Hierbei steht jedoch die Frage im Raum, wie die Zwischen- und Endlagerung von stark verstrahlten Reaktorteilen erfolgen wird. Diese Unsicherheiten erhöhen die Relevanz des laufenden Rechtsstreits und dessen Konsequenzen.

Kosten und zukünftige Finanzierung

Die initialen Schätzungen für den Rückbau des Kugelhaufenreaktors beliefen sich auf etwa 350 Millionen Euro. Allerdings meldete die nordrhein-westfälische Landesregierung vor drei Jahren im Rahmen einer Anfrage der Grünen, dass die Gesamtkosten mittlerweile auf 753 Millionen Euro gestiegen sind. Aktuellen Schätzungen zufolge könnte sich diese Summe sogar auf mehrere Milliarden Euro erhöhen, insbesondere aufgrund der steigenden Preise und den komplexen Anforderungen, die mit einem Rückbau dieser Art verbunden sind.

Insgesamt hat der sichere Einschluss des Kraftwerks in Hamm bereits 441 Millionen Euro gekostet, wobei der Bund, das Land und die HKG jeweils bedeutende Anteile an den Kosten getragen haben. Die Diskussion über die Verantwortung für zukünftige Kosten und die anstehenden Herausforderungen wirft nicht nur juristische Fragen auf, sondern beleuchtet auch die langfristigen finanziellen Verpflichtungen im Bereich der Atomkraftnutzung.

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– NAG

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