
Die Prominentenfamilie Geiss sieht sich mit ernsten finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Ihr Vier-Sterne-Hotel "Maison Prestige Roberto Geissini" in Grimaud muss zwangsversteigert werden. Die Versteigerung ist für den 25. April 2025 angesetzt, mit einem Startpreis von 1,5 Millionen Euro. Diese dramatische Wendung kommt, nachdem die Steuerschulden der Geissens seit 2010 auf über 7 Millionen Euro angewachsen sind, inklusive Verzugszinsen und Strafzahlungen, wie oe24.at berichtet. Robert Geiss bestätigte in einem Gespräch mit der „Bild“, dass sie von überzogenen Forderungen der französischen Behörden betroffen seien.
Das Hotel, das 2015 eröffnet wurde, umfasst vier Villen, drei Pools und 16 Zimmer, mit Übernachtungspreisen zwischen 175 und 500 Euro. Die Geissens hatten ursprünglich geplant, die Immobilie gewinnbringend zu verkaufen, fanden jedoch keinen Käufer. Die französischen Behörden werfen den Geissens vor, mit dieser Immobilie einen unfairen Steuervorteil genutzt zu haben.
Rechtliche und steuerliche Herausforderungen
Der Kauf des Grundstücks erfolgte bereits 2008, und laut französischem Gesetz hätten die Geissens es nach fünf Jahren weiterverkaufen müssen, um von Steuervergünstigungen profitieren zu können. Ursprünglich sollte die Versteigerung im September 2024 stattfinden, wurde aber aufgrund einer Berufung von Robert Geiss verschoben. Allerdings blieb diese Berufung bisher erfolglos. Trotz der angespannten Situation zeigt sich Geiss optimistisch und hofft, die Zwangsversteigerung abwenden zu können.
Die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der Zwangsversteigerung sind ebenfalls von Bedeutung. Laut einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf können auch Eigentumsübertragungen durch Zwangsversteigerungen steuerlich relevanten Gewinn auslösen, was für die Geissens eine zusätzliche Belastung darstellen könnte, wie anwalt.de erläutert. Der Verkauf kann als privates Veräußergeschäft nach § 23 EStG eingestuft werden, was bedeutet, dass Steuern auf den Gewinn fällig werden, wenn die Immobilie weniger als zehn Jahre im Besitz war.
Die Beurteilung der Steuerpflicht hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Wenn die Geissens aufgrund der Zwangsversteigerung Gewinne erzielen sollten, könnten erhebliche Steuern anfallen, was ihre finanzielle Lage weiter verschärfen könnte. Es bleibt abzuwarten, ob sie nach der Gläubigerbefriedigung noch Geldmittel zur Verfügung haben werden, was im Einzelfall entschieden wird.
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