Düsseldorf (ots)
Am ersten Wochenende der Herbstferien hat die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf ins Auge gefasst. In einer Reihe von Ein- und Ausreisekontrollen haben die Beamten insgesamt vier Personen festgenommen, die aufgrund ausstehender Geldstrafen zur Fahndung ausgeschrieben waren. Diese Festnahmen fanden zwischen dem 11. und 13. Oktober 2024 statt und sind ein starkes Zeichen dafür, dass die Bundespolizei ihre Aufgabe in der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung ernst nimmt.
Die erste Festnahme ereignete sich am Freitagabend, als eine 25-jährige Deutsche, die nach Antalya in der Türkei reisen wollte, kontrolliert wurde. Bei dieser Kontrolle stellte sich heraus, dass sie seit Februar dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen des Erschleichens von Leistungen gesucht wurde. Durch ein Gericht im Oktober 2021 war sie bereits verurteilt worden. Da sie sich der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde ein Haftbefehl erlassen. Glücklicherweise konnte die Koblenzerin direkt vor Ort eine Geldstrafe von 600 Euro bezahlen, was ihr die vollständige Fortsetzung ihrer Reise ermöglichte.
Weitere Festnahmen am Samstag und Sonntag
Am Samstagnachmittag meldete sich eine 34-jährige Deutsche am Flughafen, die aus Istanbul来自 der Türkei einreiste. Wie sich herausstellte, war sie seit April wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen gesucht. Im März 2022 wurde sie entsprechend verurteilt. Auch diese Frau hatte Glück im Unglück: Sie konnte die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro begleichen, wodurch sie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen abwenden konnte.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich am Sonntagmorgen. Bei einer routinemäßigen Kontrolle eines Reisenden aus Athen wurde ein 49-jähriger Deutscher kontrolliert. Hierbei wurde entdeckt, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Subventionsbetrugs aufgrund einer Verurteilung im Januar 2021 vorlag. Dies ging auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld im März 2022 zurück. Der Mann konnte ebenfalls eine Geldstrafe von 1.350 Euro zahlen und somit die drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen abwenden. Er konnte seine Reise ungehindert fortsetzen.
Die letzte Festnahme ereignete sich am Sonntagabend, als eine 37-jährige Deutsche auf dem Weg nach Izmir in der Türkei kontrolliert wurde. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht, nachdem ein Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen sie erlassen wurde. Diese Verurteilung wurde im April 2023 ausgesprochen. Auch in ihrem Fall war die Situation Glück im Unglück: Sie beglich die Geldstrafe von 2.400 Euro vor Ort und konnte somit die Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen abwenden.
Die Einsätze der Bundespolizei unterstreichen die Bedeutung der Einhaltung von Gesetzen, selbst während der Urlaubszeit. Den Reisenden wurde somit eine klare Botschaft vermittelt: Auch in Ferienzeiten bleibt die Sicherheit der Bevölkerung und die Durchsetzung der Gesetze von zentraler Bedeutung.
Die Möglichkeit, Geldstrafen vor Ort zu begleichen, ermöglicht es den Betroffenen, ihre Reisen ohne größere Unterbrechungen fortzusetzen. Diese Vorgehensweise der Bundespolizei zeigt, dass man auf der einen Seite die Notwendigkeit der Rechtsprechung ernst nimmt, auf der anderen Seite aber auch Lösungen in Aussicht stellt, die es den Reisenden ermöglichen, ihre Reisepläne nicht gänzlich zu durchkreuzen.
Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.presseportal.de.