Dortmund – Am 24. September 2023 sorgte ein aufmerksamer Hinweis für eine umfassende Kontrolle durch Beamte des Hauptzollamts Dortmund, die einen Großhändler in Dortmund unter die Lupe nahmen. Bei diesem Einsatz in einer Gartenhütte entdeckten die Zollfahnder eine erhebliche Menge nicht verkehrsfähiger Einweg-E-Zigaretten: Insgesamt 7.030 Stück, die zusammen 140,4 Liter E-Liquid enthielten.
Die Zöllner wurden auf die Gartenhütte aufmerksam, die mit schwarzen Folien abgedeckt war. Laut Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts, plante man zunächst, die Hütte nicht gewaltsam zu öffnen, doch die Umstände rechtfertigten einen gerichtlichen Beschluss: „Da die Gartenhütte angeblich nicht zum Gewerbebetrieb gehörte, wurde sie mit einem richterlichen Beschluss gewaltsam geöffnet“, erklärte Münch. Die Kontrolle erwies sich als richtig: Alle gefundenen Einweg-E-Zigaretten beinhalteten mehr als die gesetzlich erlaubten zwei Milliliter E-Liquid und waren somit illegal.
Gesetzliche Regelungen und Steuerhinterziehung
Der dabei festgestellte Steuerschaden beläuft sich auf stolze 28.080 Euro. Um dem Verdacht der Steuerhinterziehung nachzugehen, wurde vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Es ist wichtig zu beachten, dass seit dem 1. Juli 2022 Liquids, die in E-Zigaretten verwendet werden, der Tabaksteuer unterliegen. Die steuerlichen Regelungen werden verschärft: Ab dem 1. Januar 2024 steigt die Steuer von 0,16 Cent auf 0,20 Cent pro Milliliter und zum 01. Januar 2025 sogar auf 0,26 Cent pro Milliliter.
Nach § 14 des Tabakerzeugnisgesetzes dürfen Einweg-E-Zigaretten nur mit einem Inhalt von höchstens zwei Millilitern in den Verkehr gebracht werden, was maximal 800 Zügen entspricht. Der Fund der Zollbeamten stellt ein deutliches Beispiel dafür dar, wie ernst Behörden gegen illegale Handelspraktiken und Steuerhinterziehung vorgehen. Der Vorfall zeigt, dass auch hinter vermeintlich unscheinbaren Betreiberstrukturen oft erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken stecken.
Für weitere Informationen über diesen Fall und die aktuellen Entwicklungen, siehe den Bericht auf www.presseportal.de.