Anwohner des Flughafens Dortmund im Rechtsstreit
Der Flughafen Dortmund, ein wichtiger Knotenpunkt für die Luftfahrt in der Region, steht derzeit im Fokus eines Rechtsstreits, der die Anwohner stark betrifft. Die Diskussionen um die Betriebszeiten des Flughafens, insbesondere die Genehmigung für nächtliche Flüge, beschäftigen die Gerichte schon seit Jahren.
Aktuelle Klage vor dem OVG
Am 23. August 2023 wird sich das Nordrhein-Westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) erneut mit einer Klage von Anwohnern beschäftigen. Diese haben gegen die jüngste Genehmigung der Bezirksregierung Münster, die es dem Flughafen erlaubt, seine Betriebszeiten in die Nachtstunden auszuweiten, Einspruch erhoben. Die Diskussion dreht sich vor allem um den Lärmschutz, den die Anwohner fordern, da die nächtlichen Flüge erhebliche Geräuschbelästigungen verursachen können.
Die Hintergründe der Genehmigung
Im Jahr 2014 wurde bereits eine erste Genehmigung zur Ausweitung der Betriebszeiten erteilt. Diese Entscheidung führte zu anhaltenden Streitigkeiten zwischen den Anwohnern, der Stadt Unna und der Aufsichtsbehörde. Ein Urteil vom 26. Januar 2022 erklärte die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zwar für rechtswidrig, jedoch hob das OVG diese nicht auf, was eine Fortsetzung der Diskussionen zur Folge hatte. Laut einer Sprecherin des OVG zählen die Stadt Unna und viele der ursprünglichen Kläger nicht mehr zu den Beteiligten, was die Dynamik des Verfahrens verändert hat.
Die Bedeutung für die Region
Die Genehmigung, die die Betriebszeiten auf die ersten Nachtstunden ausweitet, wurde am 9. Juni 2023 erteilt. Diese Regelung zielt darauf ab, den Airlines eine bessere Anbindung an europäische Drehkreuze zu ermöglichen und die Effizienz durch optimierte Umlaufplanung zu steigern. Es wird argumentiert, dass durch die Möglichkeit von Flügen nach 22 Uhr eine verbesserte Nutzung der Maschinen realisiert werden kann.
Genehmigte Betriebszeiten und Ausnahmen
Aktuell hat der Flughafen genehmigte Betriebszeiten von 6 bis 22 Uhr. In Ausnahmefällen können bis zu vier Landungen pro Tag bis 23 Uhr und bei unverschuldeten Verspätungen sogar bis 23.30 Uhr erfolgen. Für Starts gelten die Regelungen bis 22.30 Uhr. Eine Voraussetzung für die Erlaubnis von nächtlichen Flügen ist, dass ausschließlich lärmreduzierte Flugzeuge verwendet werden dürfen.
Fazit
Der erneute Rechtsstreit um die nächtlichen Betriebszeiten des Flughafens Dortmund ist ein Beispiel für die Spannungen zwischen den Interessen der Luftfahrtindustrie und den Bedürfnissen der Anwohner nach Ruhe und Lärmschutz. Die kommende Verhandlung wird entscheidend sein, um zu klären, in welchem Maße der Flughafen seine Betriebszeiten flexibel gestalten kann, ohne dass die Lebensqualität der Anwohner weiter beeinträchtigt wird.
– NAG