Dortmund

„Dortmunder Mieter unter Druck: Ein perfider Plan zur Mieterhöhung?“

In Dortmund wurde Olaf Friedland, ein 64-jähriger Mieter, unter Druck gesetzt, eine Mieterhöhung um 177 Euro zu unterschreiben, die von der Hausverwaltung als „einvernehmliche Mietanpassung“ präsentiert wurde, wobei der Mieterverein ein mögliches System zur Ausnutzung von Sozialleistungen vermutet.

In Dortmund sorgt ein Fall von Mieterhöhung, der auf eine umstrittene Praxis hinweist, für Aufregung. Ein Mieter, der seit langen Jahren in seiner Wohnung lebt und auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, sah sich unerwartet mit einer drastischen Erhöhung seiner Kaltmiete konfrontiert. Die Hausverwaltung versuchte, Olaf Friedland unter Druck zu setzen, indem sie ihm an der Haustür einen Vertrag über eine beinahe 200 Euro hohe Erhöhung erleben ließ. Was als „einvernehmliche Mietanpassung“ verkauft wurde, entpuppte sich schnell als ominöser und potenziell ausbeuterischer Trick.

Olaf Friedland, 64 Jahre alt, wohnt seit 17 Jahren in einer kleinen Wohnung im Stortsweg 23 in Eichlinghofen. Seine Lebenssituation macht ihn zu einem leichten Ziel für solche Praktiken. Als Arbeitsloser wird seine Miete durch das Jobcenter übernommen, und er hat in der Vergangenheit für das Mehrfamilienhaus als Hausmeister gearbeitet. Aber seit die Hausverwaltung das Gebäude übernommen hat, scheinen sich die Dinge für Friedland zu ändern. Die neuen Eigentümer fordern eine Mieterhöhung von 20 Prozent und gefährden damit seine finanzielle Sicherheit.

Überrumpelung an der Haustür

Im Frühjahr erhält Olaf Friedland überraschend Besuch von einem Mitarbeiter der Hausverwaltung, der ihm einen Vertrag mit einer Mieterhöhung überreicht. Als dieser vor seiner Tür steht, fühlt sich Friedland gezwungen zu unterschreiben. Die gesamte Situation ist hastig und gibt ihm kaum Raum zum Nachdenken. Unsicher kontaktiert Friedland daraufhin das Jobcenter, erhält aber den Rat, den Vertrag zu unterschreiben und zur Kostenübernahme einzureichen. So geschehen – die Kaltmiete steigt auf 465 Euro, eine nicht unerhebliche Summe für einen Menschen, der auf Sozialleistungen angewiesen ist.

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Nachdem er wider Willen unterschrieben hat, wird ihm schnell klar, dass der Vertrag nicht nur die hohe Mieterhöhung beinhaltet. Er hat auch einer Index-Miete, die an die Inflationsrate gebunden ist, und der Vollmacht zugestimmt, die der Hausverwaltung beträchtliche Macht über seine Mietzahlungen gibt. Jetzt kann die Hausverwaltung Auskunft über seine Zahlungen verlangen und sogar Anträge für mögliche Darlehen stellen. Er beschließt, rechtliche Schritte zu unternehmen und kontaktiert den Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.

Ein verdächtiges Vermietungsmodell

Markus Roeser vom Mieterverein zeigt sich empört und sieht in diesem Vorgehen ein antrainiertes Modell, durch welches Vermieter versuchen, höhere Mieten von Menschen mit geringem Einkommen zu realisieren. Im Fall von Friedland wird das Mieterhöhungsverfahren als besonders perfide angesehen, da es sich offenbar um eine gezielte Zielgruppe handelt, die sich aufgrund ihrer finanziellen Lage weniger wehren kann. Es gab bereits ähnliche Vorfälle, was die Bedenken des Mietervereins weiter verstärkt.

Ein weiterer Punkt von Roeser ist die Tatsache, dass die Hausverwaltung vorgibt, man wolle mit den erhöhten Mieten Renovierungen und Neuanschaffungen finanzieren. Doch laut dem Mieterverein fallen viele der aufgeführten Maßnahmen unter die Kategorie Instandhaltungen, für die der Vermieter selbst verantwortlich ist. Die Wohnung von Olaf Friedland zeigt viele Mängel: Schäden an Fenster und Wänden sowie zerbrochene Treppenstufen. Seine Miete sollte nicht für Reparaturen verwendet werden, die ohnehin in den Pflichtbereich des Vermieters fallen.

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Die Alarmglocken läuten nicht nur für Friedland. Die Art und Weise, wie die Hausverwaltung arbeitet, könnte für viele andere Mieter ähnliche Konsequenzen haben. Mieter, die unter Druck gesetzt werden und sich keine rechtlichen Ratschläge einholen, riskieren, in eine finanzielle Falle zu tappen. Roeser warnt, dass einmal unterschriebene Verträge bindend sind und betont die Wichtigkeit, vor aller Zustimmung die Bedingungen genau zu prüfen.

Wichtige Hinweise zur Mieterhöhung

Friedlands Fall führt einmal mehr vor Augen, wie wichtig es ist, Mieterhöhungen und alle vertraglichen Vereinbarungen im Detail zu prüfen, insbesondere für Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Roeser empfiehlt, die Mieterhöhung bei einem Mieterverein oder der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, bevor man einen Vertrag unterzeichnet. Der Gesetzgeber sieht auch für sogenannte Haustürgeschäfte ein Widerrufsrecht von 14 Tagen vor, was in Friedlands Fall vielleicht ein wenig Erleichterung bringt.

In Anbetracht der aktuellen Situation und der zahlreichen Mängel in seinem Wohnraum hofft Friedland, dass er vielleicht doch noch auf seine Seite gehört wird. Der Fall bleibt also im Fokus, nicht nur für ihn, sondern auch für alle, die sich in einer ähnlichen Lage befinden.

Relevante rechtliche Grundlagen

In Deutschland sind Mieterhöhungen durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den Paragraphen 558 bis 561, geregelt. Diese Vorschriften umfassen sowohl die Gründe für Mieterhöhungen als auch die Verfahren, die vom Vermieter einzuhalten sind. Eine Mieterhöhung muss entweder an den ortsüblichen Vergleichsmieten orientiert sein oder auf Modernisierungsmaßnahmen beruhen, wobei letzteres ebenfalls strengen Vorgaben unterliegt.

Das BGB schreibt vor, dass der Vermieter bei einem Mieterhöhungsverlangen eine Begründung anführen muss und dem Mieter ausreichend Zeit zur Prüfung geben muss. Diese Regelungen sind dazu da, dass Mieter vor übermäßigen und möglicherweise unrechtmäßigen Erhöhungen geschützt sind. Bei einer „einvernehmlichen Mietanpassung“ wie im Fall von Olaf Friedland, die möglicherweise unter Druck erfolgt, könnten diese rechtlichen Schutzmechanismen umgangen werden.

Leistungen für Mieter mit Sozialleistungen

Leistungsempfänger:innen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, stehen besonderen Regelungen gegenüber. Das Jobcenter übernimmt in der Regel die Mietkosten bis zur sogenannten Angemessenheitsgrenze, was bedeutet, dass es nur einen bestimmten Betrag für Unterkunftskosten akzeptiert. Überschreiten die Mieten diese Grenze, müssen Mieter die Differenz selbst aufbringen, was in vielen Fällen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann.

In Dortmund zum Beispiel gelten spezielle Richtlinien, die durch lokale Mietspiegel und soziale Wohnhilfen definiert werden. Dies bedeutet, dass eine Mieterhöhung wie die im Fall von Olaf Friedland nicht nur rechtliche, sondern auch praktische Konsequenzen für die Betroffenen haben kann. Durch die drastische Erhöhung könnte das Jobcenter gezwungen sein, die vollständige Kostenübernahme abzulehnen, was zu einem Nullsummenspiel führt, bei dem der Mieter in eine finanzielle Notlage gerät.

Aktuelle Statistiken zu Mieterhöhungen

Laut einer Umfrage des Deutschen Mieterbundes (DMB) aus dem Jahr 2023 haben sich die Mieten in vielen Städten in Deutschland durchschnittlich um 7-10% erhöht. Dies geschieht oft im Kontext steigender Lebenshaltungskosten und einer geringen Verfügbarkeit von Wohnraum. Besonders betroffen sind sozial schwächere Gruppen, die oft in weniger attraktiven Wohngegenden untergebracht sind.

Eine andere Studie des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass im Zeitraum von 2022 bis 2023 über 30% der Mieter:innen angeben, bereits von einer Mieterhöhung betroffen gewesen zu sein. Über 15% dieser Betroffenen berichten von Sorgen hinsichtlich der Möglichkeit, ihre Miete künftig bezahlen zu können. Diese Zahlen untermauern die Dringlichkeit des Themas und die Notwendigkeit eines verstärkten Schutzes für Mieter mit niedrigen Einkommen.

– NAG

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