Für alle Fahrradfahrer in Dortmund stehen die Zeichen auf Veränderung! Eine lästige Regelung, die oft zu Missmut führte, könnte bald der Vergangenheit angehören. Die Stadt schlägt die Abschaffung des Fahrradverbotsschildes vor, und die Radler jubeln! Aber aufgepasst, es gibt Ausnahmen!
Hast du schon einmal im Herzen von Dortmund durch einen Park oder einen Friedhof geradelt? Höchstwahrscheinlich hast du dabei gegen die geltenden Regeln verstoßen! Denn das Fahrradfahren in vielen der wunderschön angelegten Grünanlagen ist bislang strikt verboten – mit möglichen Strafen für die Übeltäter. Doch die Stadt reagiert und will nun das Verbot aufheben!
Radfahren in Dortmund bald problemlos?
Das Zeichen „Fahrradfahren verboten“ wird bald an vielen Eingängen verschwinden. Auf Anfrage von RUHR24 erklärt das Dortmunder Grünflächenamt, dass viele Grünanlagen bereits ungeachtet des Verbots als Radfahrverbindungen genutzt werden. Die Stadt hat erkannt, dass die unterschiedlichen Regelungen Verwirrung stiften und will klare Ansagen machen!
Ein neues Konzept für den Fahrradverkehr in den öffentlichen Parks und Friedhöfen wurde bereits entwickelt. Der Beirat Nahmobilität hatte im Jahr 2020 empfohlen, die Fahrradverbotsschilder durch eine freundlichere „Gemeinsamer Geh- und Radweg“-Beschilderung zu ersetzen. Diesem Ratschlag folgt die Stadt jetzt, doch einfach wird es nicht – eine Zustimmung des Stadtrats am 26. September steht noch aus!
Ausnahmen, Ausnahmen!
Wer sich auf eine grenzenlose Fahrradfreiheit freut, muss jedoch aufpassen! Im Westfalenpark, im Botanischen Garten Rombergpark und im Zoo bleibt das Radfahren weiterhin ausgeschlossen. Die Stadt erklärt, ein Freigeben dieser Anlagen würde den Erholungs- und Bildungszielen widersprechen – die Meinung der meisten Besucher schwingt dabei mit.
Um dennoch eine kleine Einschränkung zu lockern, wird im Botanischen Garten angedeutet, dass Radfahrer künftig dürften, aber nur an bestimmten Randwegen! Und nicht nur das: Auf dem weitläufigen Hauptfriedhof von Dortmund wird das Radfahren auf den breiten, asphaltierten Wegen erlaubt, um den Fußgängern jedoch nach wie vor Vorrang einzuräumen!
Radfahrern, die auf den Dortmunder Friedhöfen unterwegs sind, ist dann jedoch Vorsicht geboten. Die Stadt beobachtet, dass dort vieles von Menschen mit „eingeschränkter Aufmerksamkeitsfähigkeit“ besucht wird – sei es aus Altersgründen oder aus Trauer! Eine generelle Erlaubnis wird deshalb möglicherweise nicht für alle Friedhöfe erteilt.
– NAG