In Dortmund ereignete sich in der Nacht zum 2. Oktober ein Vorfall, der die örtliche Bundespolizei auf den Plan rief. Ein 59-jähriger Mann verweigerte trotz mehrmaliger Aufforderung, ein Schnellrestaurant am Hauptbahnhof zu verlassen, wo er sich unbefugt aufhielt. Dazu kommt, dass gegen ihn bereits ein bestehendes Hausverbot erlassen worden war.
Gegen 00:45 Uhr erhielt die Bundespolizei einen Hinweis über den Vorfall. Im Schnellrestaurant befand sich der Mann auf einer Sitzbank und tat so, als würde er schlafen. Der Filialleiter informierte die Beamten über die Situation und wies sie auf das Hausverbot hin. Als die Polizisten ihn aufforderten, das Restaurant zu verlassen, blieb der Mann jedoch weiterhin stumm und weigerte sich zu gehen. In der Folge entschlossen sich die Polizisten, ihn körperlich aus der Filiale zu entfernen.
Konfrontation mit der Polizei
Bei der Begleitung des Mannes in Richtung Ausgang überwand er zunächst die Versuche der Beamten, ihn zu führen. Er versuchte, sich zu wehren und verschränkte seine Arme. Als die Bundespolizisten schließlich die Tür zum Ausgang öffneten, riss der Mann einen Arm aus dem Griff der Polizisten und schlug mit der Faust in Richtung der Beamten. Dies wurde von den Polizisten als tätlicher Angriff gewertet, woraufhin sie ihn zu Boden brachten und fixierten.
Nach seiner Festnahme brachte die Bundespolizei den Mann in die Dienststelle. Dort beleidigte er die Einsatzkräfte wiederholt und verweigerte jegliche Aussagen zu den Ereignissen. Durch einen Fingerabdruckscan konnte die Identität des Mannes eindeutig festgestellt werden, und es stellte sich heraus, dass er nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten war.
Die Bundespolizei leitet nun ein Ermittlungsverfahren gegen den 59-Jährigen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie Hausfriedensbruchs ein. Dieses Ereignis zeigt die Dringlichkeit, bestehende Hausverbote durchzusetzen und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Weitere Details zu diesem Vorfall sind in einem Bericht auf www.presseportal.de nachzulesen.