Dortmund (ots)
In Dortmund kam es am Nachmittag des 14. Oktober zu einem unerwarteten Vorfall in der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof. Eine 30-jährige Frau trat in die Dienststelle ein und gab an, eine Strafanzeige erstatten zu wollen. Zunächst schien alles problemlos zu verlaufen, bis eine Routineüberprüfung der Personalien der Frau erschreckende Nachrichten offenbarte.
Die deutsche Staatsbürgerin war um etwa 16:30 Uhr in der Bundespolizeiwache eingetroffen. Sie wollte sich über eine erhaltene Post beschweren, doch bei der Kontrolle ihrer Ausweisdaten wurde ein Haftbefehl gegen sie entdeckt. Der Haftbefehl stammte von der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Hintergrund beschreibt eine Verurteilung wegen versuchten Betrugs. Im Jahr 2019 hatte das Amtsgericht entschieden, dass sie eine Strafe in Form von 35 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro zu zahlen habe, was insgesamt 525 Euro ergibt.
Überraschung bei der Festnahme
Als die Beamten der 30-Jährigen über ihren Haftbefehl informierten, reagierte sie mit sichtbarer Überraschung. Sie äußerte, dass sie sich die geforderte Geldstrafe nicht leisten könne. In einem erfreulichen Wendepunkt erklärte sich jedoch ihre Begleitperson bereit, die anfallenden Kosten zu übernehmen. Dies führte dazu, dass die Frau schließlich die Wachräume wieder verlassen durfte, ohne in Verwahrung genommen zu werden.
Nach diesem Vorfall verzichtete sie darauf, weitere Informationen über ihre ursprüngliche Strafanzeige zu teilen. Ob sie tatsächlich absichtlich versuchten Betrug begangen hat oder das Ganze in einem anderen Licht gesehen werden sollte, bleibt unklar.
Die Bundespolizei führte die notwendige Überprüfung durch und konnte hierdurch effizient ihre Aufgaben erfüllen. Dieser Vorfall unterstreicht, wie wichtig es ist, auch in scheinbar alltäglichen Situationen, etwa beim Erstatten einer Strafanzeige, die Identität der Personen zu überprüfen.
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