In Dortmund hat sich am vergangenen Wochenende ein Vorfall ereignet, der sowohl die Bundespolizei als auch den Bahnverkehr stark beeinträchtigt hat. In der Nacht von Sonntag auf Montag, genauer gesagt am 16. September, meldete sich eine 17-Jährige bei der Bundespolizei und gab an, sich in einer extremen Notlage zu befinden. Man könnte sagen, dass die Situation wie aus einem Krimi wirkte, jedoch sollten die Beamten bald feststellen, dass es sich um ein Vortäuschen dieser Notlage handelte.
Es war kurz nach Mitternacht, als die junge Frau die Beamten informierte, dass sie am Bahnsteig zu Gleis 18 mit suizidalen Absichten sei. Entsprechend der Schwere der Situation eilten die Einsatzkräfte zum Ort des Geschehens. doch als sie eintrafen, war kein Anzeichen der vermissten Jugendlichen zu finden. Um die Suche zu intensivieren, wurden auch Maßnahmen zur Sperrung der Strecke in Richtung Bochum ergriffen. Dabei wurde sogar ein Polizeihubschrauber angefordert, um die Bahnstrecke zwischen Dortmund und Bochum abzufliegen und nach der 17-Jährigen Ausschau zu halten.
Fahndungsaktionen und deren Folgen
Trotz umfangreicher Suchaktionen, die auch an verschiedenen Haltepunkten stattfanden, blieb die Anwesenheit der Teenagerin ein Rätsel. Eine Ortung ihres Mobiltelefons zeigte ebenfalls keine Ergebnisse, da ihr Gerät bereits ausgeschaltet war. Die Polizei ging der Sache weiter auf den Grund und konnte die Identität der Anruferin feststellen. Es stellte sich heraus, dass sie bereits mehrfach wegen ähnlicher Vorfälle polizeilich bekannt ist.
Die Einsatzkräfte der Polizei Bochum suchten daraufhin ihre Wohnanschrift auf, mussten jedoch ebenfalls feststellen, dass sie dort nicht anzutreffen war. Während die Polizei fieberhaft versuchte, die Jugendliche zu finden, hatten die Fahndungsmaßnahmen erhebliche Auswirkungen auf den Bahnbetrieb. Die 50-minütige Streckensperrung führte bei insgesamt 25 Zügen zu einem Verspätungsaufkommen von 738 Minuten. Ein Zug musste umgeleitet werden und vier Züge fielen teilweise aus, was die Reisenden frustrierte.
Rechtliche Konsequenzen
Die Bundespolizei, überrascht über die Dimensionen des Vorfalls, hat nun ein Ermittlungsverfahren gegen die Jugendliche eingeleitet. Der Vorwurf lautet auf Missbrauch von Notrufen und Vortäuschens von Hilfsbedürftigkeit. Dies ist kein Bagatellfall, denn wer einer Notrufeinrichtung missbräuchlich ein Signal sendet oder eine Notlage vortäuscht, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt werden. Zudem könnten der jungen Frau Schadensersatzforderungen der Deutschen Bahn AG ins Haus stehen, die in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre vollstreckt werden können.
Insgesamt wirft dieser Vorfall Fragen zur Missbrauchskultur im Notrufwesen auf und zeigt, welche Schwierigkeiten den Einsatzkräften durch solche Aktionen entstehen. Eine Diskussion über die potenziellen Sequenzen solcher Täuschungen könnte sich als nützlich erweisen, um das Bewusstsein für den verantwortungsbewussten Umgang mit Notrufsystemen zu schärfen. Für weitere Informationen zu diesem Vorfall und den rechtlichen Implikationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.presseportal.de.