Coesfeld

Neue Windkraft-Leitlinien: Abstandsvorgaben sorgen für hitzige Debatte!

Neuer Regionalplan sorgt für klare Regeln beim Bau von Windrädern im Kreis Coesfeld: Bürgermeister Gottheil betont Gleichheit für alle, während strenge Abstandsregelungen für Anwohner und Denkmäler festgelegt werden - ein entscheidender Schritt für die Windkraftnutzung ab dem Frühjahr!

Die Bezirksregierung in Deutschland plant, einen neuen Regionalplan zu erarbeiten, der voraussichtlich ab dem Frühjahr in Kraft treten wird. Ziel des Plans ist es, Nutzungsarten von Flächen klar zu definieren, wobei ein besonderer Fokus auf der Windkraft liegt. Damit sollen bestimmte Windeignungsgebiete ausgewiesen werden, die für den Bau von Windrädern geeignet sind. Gleichzeitig soll auch außerhalb dieser Zonen der Bau von Windkraftanlagen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden.

Zu den entscheidenden Aspekten gehört die Teilnahme aller relevanten Akteure an der Diskussion. Der Bürgermeister Christoph Gottheil betont, dass es wichtig sei, „sprachfähig“ zu sein und eine „Gleichheit für alle“ zu garantieren. In einer ersten politischen Besprechung vor etwas mehr als einem Jahr empfahl Michael Ahn, ein Experte auf diesem Gebiet, den Entwurf von Leitlinien zur Regelung des Windkraftausbaus. Nach umfangreichen Beratungen wurde ein interfraktioneller Dialog initiiert, jedoch blieben die Grünen bei diesen Gesprächen unberücksichtigt.

Regeln für den Windkraftbau

Die neuen Leitlinien sehen vor, dass Windräder nicht näher als das Doppelte ihrer Höhe an bestehende Wohnbebauungen im Außenbereich heranrücken dürfen; mindestens müssen 500 Meter Abstand gehalten werden. Dies gilt auch für Friedhöfe und denkmalgeschützte Gebäude. Der Abstand zu Siedlungen muss mindestens 1000 Meter betragen. Zusätzlich müssen alle Flächen, die für den Bau sowie etwaige Ausgleichsmaßnahmen nötig sind, zur Verfügung stehen, und ein klar geregelter Netzanschluss muss vorhanden sein.

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Besondere Regelungen zur Beteiligung oder Entschädigung müssen mit Anwohnern vereinbart werden, die sich in einem Mindestabstand von 1000 Metern zur Anlage befinden. Alle Kosten, die durch Planung und eventuell notwendige Reparaturen an Straßen oder Wegen entstehen, sind von den Investoren zu tragen. Für Einzelstandorte, die über 1000 Meter vom nächsten Windrad entfernt sind, wird ein zusätzlicher Nachweis zur möglichen Stromeinspeisung gefordert. Während der Rat diskutierte, ob ein maximaler Selbstversorgungsgrad in die Leitlinien aufgenommen werden sollte, entschied sich die Mehrheit gegen diese Maßnahme, da diese Vorgabe als schwer greifbar erachtet wurde.

Die Diskussion im Rat führte zu einer leichten Anpassung der Leitlinien, die schließlich mit großer Mehrheit verabschiedet wurden. Lediglich Winfried Weber enthielt sich der Stimme, während Hermann-Josef Gövert von der Wählergemeinschaft „WIR“ ohne Nennung von Gründen gegen die Vorlage stimmte.

Dieser Schritt zur Regelung des Windkraftausbaus in der Region markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Energiewende und versucht, einen Rahmen zu schaffen, der sowohl die Interessen der Investoren als auch die der Anwohner in Balance bringt. Damit bleibt abzuwarten, wie konkret die Umsetzung der neuen Richtlinien in der Praxis aussehen wird und welche weiteren Schritte gegebenenfalls nötig sind, um den regionalen Windkraftausbau nachhaltig zu gestalten. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.azonline.de.

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