Ein dramatisches Dilemma steht der Gemeinde Senden bevor! Am 23. Februar 2025 wird die Bundestagswahl stattfinden, und gleichzeitig könnte der Karnevalsumzug der KG Ottmarsbocholt auf dem Programm stehen. Die Gemeindeverwaltung ist in intensiven Gesprächen mit dem Junggesellenverein, um herauszufinden, ob beide Großereignisse an diesem Tag stattfinden können.
Holger Bothur, der Beigeordnete der Gemeinde, betont, dass eine Entscheidung nicht leichtfertig getroffen werden kann. Für den Karnevalsumzug sind zahlreiche Genehmigungen von Kreis und Gemeinde erforderlich, und die Behörden müssen die Interessen des Veranstalters mit den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abwägen. Diese Abwägung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass sowohl der Karneval als auch die Wahl reibungslos ablaufen können.
Sicherheitskonzept und Abstimmungen
Die öffentliche Sicherheit steht an oberster Stelle! Neben den üblichen Sicherheitsaspekten muss auch die rechtskonforme Durchführung der Bundestagswahl gewährleistet sein. Ein umfassendes Sicherheitskonzept ist für jede Großveranstaltung unerlässlich, und die Gemeinde muss sich mit vielen Partnern, darunter Polizei und Straßenverkehrsbehörde, abstimmen. Neu ist, dass aufgrund der Terminkollision auch der Kreiswahlleiter in die Planung einbezogen werden muss, um mögliche Beeinträchtigungen des Wahlrechts frühzeitig zu erkennen.
Die Gemeinde Senden ist sich der weitreichenden Folgen einer möglichen Verschiebung des Karnevaltermins bewusst. Daher ist es von größter Bedeutung, schnellstmöglich eine verlässliche Entscheidung zu treffen, um die Vorbereitungen für beide Veranstaltungen nicht zu gefährden. Die Spannung steigt, während die Verantwortlichen an einer Lösung arbeiten, die sowohl den Karneval als auch die Bundestagswahl berücksichtigt!
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