Bottrop

Bottrop greift durch: Bußgelder steigen – neue Regeln für alle!

Bottrops Stadtrat hat beschlossen: Neue Regeln für Sicherheit und Ordnung bringen drastische Bußgelder – Hundekot kostet jetzt 100 Euro und Mittagsruhe gibt es nicht mehr!

Der Bottroper Stadtrat hat kürzlich eine aktualisierte Verordnung zu Sicherheits- und Ordnungsfragen beschlossen, die erhebliche finanzielle Folgen für die Bürgerinnen und Bürger haben könnte. Die neuen Regeln treten nach mehr als sieben Jahren in Kraft und zielen darauf ab, bestehende Regelungslücken zu schließen und die Ordnung in der Stadt zu verbessern.

Bei der Sitzung des Stadtrats wurden unterschiedliche Bereiche beleuchtet, in denen Anpassungen notwendig waren. Dies beinhaltet auch neue Bußgelder, die in vielen Fällen die bisherigen Strafen verdoppeln oder sogar verdreifachen. Ein bemerkenswerter Punkt ist die Maßnahme in Bezug auf die Evakuierung von Wohnungen und Häusern, die im Zusammenhang mit Kampfmittelfunden steht. Bürger hatten sich in der Vergangenheit geweigert, ihre Wohnungen zu verlassen, was jetzt mit Bußgeldern von bis zu 100 Euro geahndet werden kann.

Änderungen für Hundebesitzer

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Regelungen für Hundebesitzer. Um der Problematik der Hundehaufen in der Stadt entgegenzuwirken, müssen Hundebesitzer nun sicherstellen, dass sie immer genügend Kotbeutel dabei haben. Das Nichteinhalten dieser Regelung wird mit einem Bußgeld von 100 Euro bestraft. Außerdem dürfen Hunde nur von Personen geführt werden, die in der Lage sind, die Kontrolle über den Hund zu behalten, was eine wichtige Sicherheitsmaßnahme darstellt.

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Ein zusätzliches Verbot wurde für das Füttern von Tauben und Wasservögeln eingeführt, um die Tierpopulation und damit verbundene Hygieneprobleme zu regulieren. Auch das öffentliche Verrichten der Notdurft wird strenger verfolgt und ist nun mit bis zu 100 Euro Bußgeld belegt.

Eine weitreichende Neuerung ist die Abschaffung der Mittagsruhe, die traditionell von 13 bis 15 Uhr galt. In dieser Zeit durften keine lauten Arbeiten durchgeführt werden, aber diese Regelung ist nun gefallen. Stattdessen sind „ruHESTÖRENDE Tätigkeiten“ werktags von 7 bis 20 Uhr erlaubt. Musizierende müssen sich jedoch an eine neue Regel halten: Nach 30 Minuten sind sie verpflichtet, ihren Standort um mindestens 200 Meter zu wechseln.

Die Mehrheit im Stadtrat hat den neuen Regelungen zugestimmt, was zeigt, dass die Stadt auf eine striktere Durchsetzung der Regeln abzielt. Für die Bürger bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, die vollständige Verordnung auf ihrer Website www.bottrop.de zu prüfen.

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