Borken

Vorsicht: Altlastenauskünfte des Kreises Borken sind kostenlos!

Meldungsdatum: 13.08.2024

Wichtige Informationen zur Beantragung von Altlastenauskünften im Kreis Borken

Die Beantragung von Altlastenauskünften stellt für viele Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Informationsquelle dar, insbesondere wenn es um Grundstücksübertragungen oder Bauvorhaben geht. In den letzten Wochen haben jedoch zahlreiche Bürger Beschwerde darüber eingelegt, dass ihre Anfragen über ein Internetportal ignoriert wurden. Dies hat die Kreisverwaltung Borken dazu veranlasst, auf Missverständnisse und falsche Informationsquellen hinzuweisen.

Verwirrung durch externe Anbieter

Ein besonderes Problem ergibt sich durch einen ausländischen Anbieter, der in Deutschland einen Dienst zur Beantragung von Altlastenauskünften anbietet. Die Informationen auf dieser Seite besagen, dass für die Bearbeitung ein Entgelt von 24,90 Euro erhoben werde. Allerdings ist die Einschaltung solcher externen Dienste unnötig, da die Kreisverwaltung Borken die Auskünfte direkt und kostenlos zur Verfügung stellt, sofern kein Altlastenverdacht besteht.

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Direkte Anträge über offizielle Kanäle

Bürgerinnen und Bürger, die Altlastenauskünfte benötigen, wird dringend geraten, diese direkt über das offizielle Online-Formular der Kreisverwaltung zu beantragen. Dies kann unter der Adresse www.kreis-borken.de/de/optigov/?ansicht=dienstleistung&eintrag=161 erfolgen. So können Missverständnisse und überflüssige Ausgaben vermieden werden, die sich aus der Inanspruchnahme dubioser Angebote ergeben könnten.

Kostenstruktur der Altlastenauskünfte

Die Gebührenstruktur im Kreis Borken sieht vor, dass Altlastenauskünfte zunächst kostenlos sind. Nur bei festgestelltem Altlastenverdacht oder tatsächlichen Altlasten wird eine Gebühr, abhängig vom Aufwand der Bearbeitung, in Rechnung gestellt. Diese Transparenz ist wichtig, um das Vertrauen der Bürger zu stärken und ihnen die Sicherheit zu geben, dass sie nicht unnötig in die Tasche greifen müssen.

Einblick in die Verwaltungspraxis

Die Borkener Kreisverwaltung hat betont, dass solche externen Dienstleister in der Regel nicht notwendig sind und dass die offizielle Behörde jederzeit bereit ist, solche Anfragen direkt zu bearbeiten. Umso wichtiger ist es, die offiziellen Kanäle zu nutzen, um die Qualität der Informationen und den Datenschutz zu gewährleisten.

Für Fragen steht die Pressevertreterin Fabienne Toholt unter der Telefonnummer 02861 / 681-2428 zur Verfügung. Die Bevölkerung wird ermutigt, sich bei Unsicherheiten direkt an die Kreisverwaltung zu wenden.

– NAG

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