Der Countdown läuft! Alle, die nach 1971 das Licht der Welt erblickt haben, müssen bis spätestens 19. Januar 2025 ihren alten Papierführerschein gegen den neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein eintauschen. Diese gesetzliche Regelung soll sicherstellen, dass alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und sicheres Design haben. Wer nach 1953 geboren wurde und noch keinen Umtausch vorgenommen hat, ist ebenfalls betroffen. Die Borkener Kreisverwaltung rät dringend dazu, die Anträge frühzeitig einzureichen, um die zu erwartende Flut an Anträgen zu bewältigen.
Wichtige Informationen zum Umtausch
Für den Umtausch benötigen Betroffene ihren alten Führerschein, ein aktuelles biometrisches Foto sowie einen Reisepass oder Personalausweis. Der Antrag auf Umstellung kann bequem von zu Hause unter www.kreis-borken.de/fuehrerscheinumtausch heruntergeladen werden. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 30,40 Euro. Die Antragsteller haben die Wahl, ob sie ihren Antrag persönlich im Bürgerbüro ihres Rathauses einreichen, einen Termin in den Dienststellen des Fachbereichs Verkehr in Ahaus, Bocholt oder Borken vereinbaren oder den Antrag per Post an die zuständige Stelle senden.
Der alte Papierführerschein bleibt zwar unbefristet gültig, kann jedoch durch einen Stempel in den Bürgerbüros zeitlich befristet werden. Dies ermöglicht den Direktversand des neuen Kartenführerscheins an die Antragsteller, sodass ein weiterer Besuch in den Dienststellen nicht nötig ist. Bei schriftlicher Antragstellung ist eine Befristung per Stempel allerdings nicht möglich, da der Führerschein in der Regel nicht im Original eingereicht wird. Wer also noch im Besitz des alten Führerscheins ist, sollte schnell handeln, um keine Frist zu verpassen!