Borken

Altlastenauskünfte: Wichtiger Hinweis zur richtigen Antragstellung im Kreis Borken

Der Kreis Borken weist darauf hin, dass Altlastenauskünfte kostenlos über das offizielle Online-Formular beantragt werden können, nachdem Bürger wegen fehlender Rückmeldungen von einem ausländischen Anbieter, der dafür Gebühren erhebt, Beschwerden eingereicht hatten.

Wichtige Informationen zur Anfrage von Altlastenauskünften im Kreis Borken

Im Kreis Borken haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in letzter Zeit Anfragen bezüglich der Altlastenauskünfte getätigt und dabei auf Unstimmigkeiten aufmerksam gemacht. Das Thema Altlasten ist nicht nur von rechtlicher, sondern auch von ökologischer Bedeutung, da es sich um Flächen handelt, die möglicherweise durch Schadstoffe kontaminiert sind und somit das Grundstück und die Bewohner gefährden könnten. Um Missverständnisse zu vermeiden, hält es der Kreis für notwendig, die korrekten Verfahren und Informationen zu verbreiten.

Direkter Zugang zu Altlastenauskünften

Es ist wichtig zu wissen, dass die Altlastenauskünfte im Kreis Borken kostenfrei zu beantragen sind, sofern keine bestehenden Altlasten festgestellt werden. Bei positiver Auskunft, sprich dem Verdacht oder der Bestätigung einer Altlast, fallen Gebühren an, die vom Aufwand abhängen. Der Kreis betont, dass die Anfragen über das offizielle Formular der Kreisverwaltung beantragt werden sollten. Diese Information ist entscheidend, da viele Bürger scheinbar Geld an ausländische Anbieter überwiesen haben, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Altlastenauskünften gegen eine Gebühr anboten.

Warnung vor ausländischen Anbietern

Ein wichtiges Anliegen der Kreisverwaltung ist die Warnung vor einer bestimmten Internetseite, die von einem ausländischen Anbieter betrieben wird. Diese Seite bietet an, Altlastenauskünfte gegen eine Zahlung von 24,90 Euro zu besorgen und diese Informationen dann an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Der Kreis Borken stellt klar, dass solche externen Angebote nicht nötig sind und es keinen Vorteil bringt, diese Plattformen zu nutzen. Vielmehr sollte man den direkten Weg über die offizielle Webseite des Kreises wählen.

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Verwechslungsgefahr durch Suchmaschinen

Eine Herausforderung besteht darin, dass die besagte Internetseite bei einer Google-Suche nach „Altlastenauskunft Kreis Borken online“ häufig an oberster Stelle erscheint. Dies kann leicht zu Verwirrungen führen, insbesondere für Personen, die dringend Informationen benötigen. Um Missverständnisse und unnötige Kosten zu vermeiden, rät der Kreis Borken ausdrücklich dazu, Altlastenauskünfte direkt über das offizielles Formular auf der Webseite www.kreis-borken.de/de/optigov/?ansicht=dienstleistung&eintrag=161 anzufordern.

Fazit: Aufklärung und Prävention

Die Aufklärung der Bürger über die korrekte Beantragung von Altlastenauskünften ist von großer Bedeutung, um nicht nur finanzielle Verluste zu vermeiden, sondern auch um sicherzustellen, dass alle Anfragen schnell und direkt bearbeitet werden können. Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, dass sich alle an die offiziellen Kanäle halten, was letztlich der Sicherheit und dem Wohl der Bevölkerung dient.

– NAG

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