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Führerscheinumtausch bis 2025: Deadline für Autofahrer im Blick behalten!

In Thüringen müssen ab 19. Januar 2025 alle Führerscheininhaber, die vor 1971 geboren wurden und noch einen alten Papier-Führerschein besitzen, diesen umtauschen, um Bußgelder und Schwierigkeiten bei Fahrzeugkontrollen zu vermeiden, während die schrittweise Einführung fälschungssicherer EU-einheitlicher Führerscheine bis 2033 voranschreitet.

Die Umstellung auf einen neuen, fälschungssicheren Führerschein wird für viele Fahrzeugführer in Deutschland zur Pflicht. Ab 2033 müssen alle alten Führerscheinbesitzer ihre Dokumente gegen die neuen EU-einheitlichen Modelle eintauschen. Ein entscheidendes Datum rückt näher: Wer noch einen Papier-Führerschein hat, der vor Ende 1998 ausgestellt wurde, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2025 umtauschen. Im Jahr 2023 sind all jene betroffen, die nach 1970 geboren wurden – ein Umstand, den viele Autofahrer noch nicht richtig realisiert haben.

Die Notwendigkeit, einen gültigen Führerschein mit sich zu führen, ist für viele ältere Fahrer eine unerwartete Veränderung. Bislang galt, dass ein Führerschein ein Leben lang gültig ist, im Gegensatz zum Ausweis oder Reisepass. Diese neue Regelung, die auf eine europäische Richtlinie zurückgeht, soll unter anderem Missbrauch verhindern und die Lesbarkeit bei Kontrollen verbessern. Die neuen Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren, was dazu dient, das sich ändernde Erscheinungsbild der Fahrer zu berücksichtigen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Fristen

„Wer bei einer Kontrolle keinen gültigen Führerschein hat, dem droht ein Bußgeld von 10 Euro. Das kann ernsthafte Schwierigkeiten bei der Anmietung eines Fahrzeugs nach sich ziehen und erschwert möglicherweise auch berufsbedingte Führerscheinkontrollen“, erklärt Achmed Leser, Experte vom TÜV Thüringen. Besonders relevant ist der Umtausch für all jene, die vor 1953 geboren wurden, denn für sie gilt die Frist bis 19. Januar 2033. Es ist jedoch zu erwarten, dass viele Menschen kurz vor diesen Fristen einen Termin zur Umschreibung beantragen, was erfahrungsgemäß zu langen Wartezeiten führen könnte.

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FSchließlich betrifft das Umtauschverfahren nicht nur die älteren Papierführerscheine. Auch Führerscheine im Checkkartenformat, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen schrittweise durch die neuen Dokumente ersetzt werden. Diese Umtauschfristen beginnen ab dem 1. Januar 2026 und richten sich ebenfalls nach dem Ausstellungsjahr des Dokuments.

Es sollte außerdem beachtet werden, dass ein abgelaufener Führerschein bei einer Kontrolle nicht sofort eingezogen wird. Oftmals erhalten Autofahrer eine offizielle Aufforderung, ihren alten Führerschein umtauschen zu lassen, was ihnen die Dringlichkeit dieser Angelegenheit verdeutlicht.

Übersicht der Umtauschfristen

Für die Übersichtlichkeit hier die Stichtage für den Führerscheinumtausch im Überblick:

Geburtsjahr des Führerscheininhabers Stichtag für den Umtausch
vor 1953 19.1.2033
1953 – 1958 19.1.2022
1959 – 1964 19.1.2023
1965 – 1970 19.1.2024
1971 oder später 19.1.2025
Ausstellungsjahr (Führerschein ab 1.1.1999) Stichtag für den Umtausch
1999 – 2001 19.1.2026
2002 – 2004 19.1.2027
2005 – 2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
2011 19.1.2032
2012 – 18.1.2013 19.1.2033

Quelle: TÜV Thüringen

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| Thüringen | Pressemitteilung

C. Schulze

– NAG

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