Ab sofort heißt es für alle, die nach 1971 das Licht der Welt erblickt haben: Umtauschpflicht für den Papierführerschein! Bis zum 19. Januar 2025 müssen diese Autofahrer ihren alten Führerschein in den neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen. Ein gesetzliches Muss, das für ein einheitliches und sicheres Aussehen aller Führerscheine innerhalb der EU sorgt. Wer nach 1953 geboren wurde und seinen Papierführerschein noch nicht umgetauscht hat, ist ebenfalls gefordert!
Wichtige Details zum Umtausch
Die Kreisverwaltung Borken rät dringend, den Umtausch frühzeitig zu beantragen, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Für den Umtausch benötigen Betroffene ihren alten Führerschein, ein aktuelles biometrisches Foto, sowie einen Reisepass oder Personalausweis. Der Antrag für den Umtausch kann bequem von der Webseite www.kreis-borken.de/fuehrerscheinumtausch heruntergeladen werden. Die Kosten für diese Umstellung belaufen sich auf 30,40 Euro.
Die Antragstellung kann auf verschiedene Weisen erfolgen: direkt im Bürgerbüro des örtlichen Rathauses, nach Terminvereinbarung in den Dienststellen des Fachbereichs Verkehr in Ahaus, Bocholt oder Borken, oder per Post an die Adresse Burloer Straße 93, 46325 Borken. Ein besonderer Vorteil: Der alte Papierführerschein bleibt unbefristet gültig, kann jedoch durch einen Stempel befristet werden, sodass der neue Kartenführerschein direkt nach Hause geschickt wird. Wer schriftlich anfragt, muss allerdings darauf achten, dass eine Befristung per Stempel hier nicht möglich ist, da der Führerschein meist nicht im Original eingereicht wird.
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