Bonn – Der Zoll in Deutschland rückt dem grenzüberschreitenden Online-Handel auf die Pelle und führt verstärkt unangekündigte Kontrollen an Frachtflughäfen durch. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die steigenden Warenströme von Online-Händlern aus Drittländern, bei denen häufig gefälschte Produkte oder solche, die Sicherheitsstandards nicht einhalten, versandt werden.
Um mögliche Risiken frühzeitig zu identifizieren, hat der Zoll seit dem 2. September 2024 seine Kontrollen an bedeutenden deutschen Frachtflughäfen, darunter Frankfurt am Main, Köln/Bonn und Leipzig/Halle, intensiviert. Besonderes Augenmerk galt dabei Paketsendungen von T-Shirts, Schuhen und Taschen, die in der EU über internationale Handelsplattformen bestellt wurden.
Kontrollmaßnahmen und Ergebnisse
Insgesamt wurden bei dieser Kontrollaktion 2.390 Pakete ausgewählt, um deren Inhalt genau zu prüfen. Anlass für die selektiven Kontrollen waren Hinweise auf mögliche Fälschungen oder unzureichende Deklarierung der Wertangaben. Von den kontrollierten Sendungen haben sich in 906 Fällen – das entspricht etwa 38 Prozent – die Risiken nicht bestätigt, sodass diese ohne weitere Betrachtung in den zollrechtlich freien Verkehr übergeben werden konnten.
Allerdings kam es auch in sieben Fällen zu Bestätigungen riskanter Tatsachen während der Überprüfung. Bei 1.484 Fällen, was ca. 62 % der kontrollierten Pakete ausmacht, steht die Entscheidung jedoch noch aus. Ein endgültiges Urteil über die Verkehrsfähigkeit und Authentizität der Waren kann thus noch nicht gezogen werden.
Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Prof. Dr. Luise Hölscher, äußerte sich zu den Kontrollen: „Das Ergebnis auch dieser Schwerpunktkontrolle zeigt, dass wir die Herausforderungen des grenzüberschreitenden Online-Handels nur gemeinsam mit den vor Ort zuständigen Behörden bewältigen können.“ Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer kollektiven Anstrengung, um Bürger und Wirtschaft vor potenziell gefährlichen Produkten zu schützen.
Regelungen für den Online-Handel
Generell müssen alle Sendungen aus Nicht-EU-Staaten bei der Einfuhr über ein spezielles IT-Verfahren beim Zoll angemeldet werden. Oftmals erledigen Post- oder Kurierdienstleister bereits vor Ankunft in den Paketzentren die erforderlichen Zollformalitäten im Auftrag des Empfängers.
Ob Zölle oder Steuern auf die importierten Waren anfallen, hängt vom Wert und der Art der Ware ab. Bei Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro ist in der Regel eine Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen, die der Mehrwertsteuer in Höhe von 7 oder 19 Prozent entspricht. Zudem können Online-Händler die Umsatzsteuer direkt an die Steuerbehörden in der EU abführen, was die Abwicklung für den Endverbraucher vereinfacht.
Für Sendungen, die den Betrag von 150 Euro übersteigen, können zusätzliche Zollabgaben anfallen, die auf Grundlage von Warenwert und versandkosten berechnet werden. Der deutsche Zoll beobachtet kontinuierlich die Entwicklungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr, um seine Kontrollmaßnahmen effizient anpassen und mögliche Betrugsversuche eindämmen zu können. Hierbei findet ein regelmäßiger Austausch mit anderen EU-Staaten statt.
Für weiterführende Informationen über die Zollbestimmungen im Zusammenhang mit Internetbestellungen bietet die Zoll-Website umfassende Einblicke. Dieses Vorgehen ist Teil der Strategie, die Integrität des Handels zu sichern und somit die Rechte der Verbraucher zu wahren.
Mit diesen intensiven Kontrollen möchte der Zoll in Deutschland sicherstellen, dass der Online-Handel fair und sicher bleibt, während gleichzeitig unlautere Praktiken eingedämmt werden.