Ein schockierender Fall von sexuellem Missbrauch hat die Öffentlichkeit in Bochum erschüttert. Ein 31-jähriger Koran- und Arabischlehrer wurde vom Bochumer Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt, nachdem er in elf Fällen gegen mehrere Mädchen, das jüngste davon erst fünf Jahre alt, verstoßen hatte. Die Taten fanden in den letzten fünf Jahren in seiner Privatwohnung und sogar in seinem Auto statt.
Die Vorwürfe kamen ans Licht, als eins der Mädchen sich bei den Eltern über den Lehrer beschwerte und ihm gegenüber angab, nicht mehr zum Koranunterricht gehen zu wollen. Die Schülerin äußerte mit den Worten „Er hat ‚quietschie‘ quietschie‘ bei mir gemacht“, dass der Lehrer sich unangemessen an sie herangemacht hatte. Der Geschädigte beschrieb, wie der Koranlehrer unsittlich an ihren Po gefasst hatte, was dazu führte, dass die Mutter den Vorfall zur Anzeige brachte.
Die Taten im Detail
Die Taten des Lehrers erstreckten sich über den Zeitraum von Januar 2018 bis Dezember 2023, wo er insgesamt sechs Mädchen belästigte. Der Richter stellte fest, dass der Lehrer seine Schülerinnen während des Unterrichts ständig belästigte. Es wurden gravierende Vorwürfe erhoben; er soll den Mädchen nicht nur an das Gesäß gefasst, sondern sie auch in unsichere sexuelle Posen gedrängt haben, zum Beispiel den „Vierfüßlerstand“. Zudem gab er ihnen Zungenküsse und entkleidete einige von ihnen.
Eine besonders alarmierende Begebenheit ereignete sich, als ein Mädchen ihn während einer Unterrichtsstunde um Erlaubnis bat, die Toilette aufzusuchen. Der Lehrer folgte ihr und betonte, sie müsse ihre Hose nicht sofort schließen, da sie gerade Sport treiben würden. Tragischerweise entspann sich auf der Toilette ein Übergriff, der das vermeintliche „Sportmachen“ in die einen Albtraum für das Kind verwandelte.
Der Angeklagte, ein Syrer mit eigenem Kind, hatte zunächst geschwiegen. Nach intensiven Konsultationen mit seinem Anwaltsteam gestand er schließlich die Taten. Dieses Geständnis wurde vom Richter als „von hohem Wert“ bezeichnet, da es den Opfern die oft traumatisierenden Erfahrungen einer Zeugenaussage vor Gericht ersparte. Ein Mädchen wurde im Prozess per Videoübertragung befragt, um ihre Sicherheit und Privatsphäre zu wahren.
Der Prozess fand unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt, da es im Vorfeld Drohungen vonseiten einiger Angehörigen der mutmaßlichen Opfer gegeben hatte. Allerdings kam es zu keinen Zwischenfällen im Gerichtsaal. Das Urteil lautet auf sexuellen Missbrauch von Kindern und sexuelle Belästigung.
Die familiären Umstände des Angeklagten und seine letztendlich kooperative Haltung im Prozess ließen das Gericht in seiner Verurteilung ein halbes Jahr unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft bleiben. Das Urteil wird in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert, bedeutet aber für die betroffenen Kinder, dass sie mit ihren Erlebnissen endlich zur Ruhe kommen können.
Für detailliertere Informationen über den Verlauf des Prozesses und die geleisteten Aussagen, kann man einen Blick in die Berichterstattung auf www.ruhrnachrichten.de werfen.