Düsseldorf – Eine erfreuliche Entwicklung zeichnet sich in Nordrhein-Westfalen ab: Mehr als ein Drittel der Kleinkinder unter drei Jahren wird mittlerweile in Kindertagesstätten oder von Tagespflegeeltern betreut. Dies geht aus einer aktuellen Erhebung des Statistischen Landesamtes IT.NRW hervor, die zum Stichtag am 1. März 2024 durchgeführt wurde. Die Quote der U3-Betreuung, die sich im letzten Jahr auf 32,2 Prozent erhöht hat, zeigt zudem einen kontinuierlichen Anstieg über die vergangenen Jahre hinweg.
Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Betreuungsquote deutlich verbessert. Während sie im Jahr 2023 noch bei 31 Prozent lag, war sie 2022 bei 30,4 Prozent und 2021 bei 29,6 Prozent. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass zum Stichtag 2024 fast 162.000 Kinder unter drei Jahren eine Betreuung fanden. Dieser Anstieg ist nicht nur ein Zeichen für die Bemühungen, mehr Betreuungsplätze anzubieten, sondern reflektiert auch die wachsende Nachfrage nach frühkindlicher Betreuung in der Gesellschaft.
Regionale Unterschiede der U3-Betreuung
Die U3-Betreuungsquoten in Nordrhein-Westfalen variieren jedoch erheblich je nach Region. So liegt der Kreis Coesfeld mit einer herausragenden Quote von 42,4 Prozent an der Spitze, während Gelsenkirchen mit nur 19,7 Prozent am unteren Ende der Skala steht. Diese Unterschiede können auf verschiedene Faktoren wie die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen oder die lokalen sozialen Gegebenheiten zurückgeführt werden.
Ein Blick auf die drei bis unter sechs Jahre alten Kinder zeigt, dass auch hier die Betreuungssituation positiv ist. Am 1. März 2024 waren rund 485.000 Kinder in dieser Altersgruppe in Kindertagesstätten oder bei Tagespflegeeltern angemeldet. Die Betreuungsquote in dieser Gruppe beträgt beeindruckende 90 Prozent, was einen leichten Anstieg im Vergleich zu 89,7 Prozent im Jahr 2023 bedeutet. Dies zeigt, dass die Infrastruktur der frühkindlichen Betreuung in NRW kontinuierlich gestärkt wird und der Bedarf seitens der Eltern klar vorhanden ist.
Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze
Die Entwicklung der Betreuungsquote ist nicht nur ein menschengroßer Erfolg, sondern auch rechtlich bedeutsam. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Eltern gesetzlich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder einer ähnlichen Betreuungseinrichtung. Dies ist ein fundamentales Recht, welches Eltern unterstützen soll, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen und gleichzeitig die frühkindliche Entwicklung ihrer Kinder zu fördern.
Die Daten zur U3-Betreuung bekräftigen, dass die Maßnahmen zur Förderung der frühkindlichen Erziehung greifen. Der Anstieg der Betreuungsquote in Nordrhein-Westfalen ist somit sowohl ein positives Signal für die Familien als auch ein Hinweis auf eine gesamtgesellschaftliche Bewegung hin zu einem stärkeren Fokus auf frühkindliche Bildung und Betreuung.
– NAG