In einem bahnbrechenden Schritt für die Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen wird die Kartenzahlung in drei Gefängnissen getestet! Die Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) kündigte an, dass die notwendigen EC-Kartenlesegeräte bald angeschafft werden. Bisher war es Insassen nur möglich, bar oder per Überweisung zu zahlen, um sich beispielsweise aus einer Ersatzfreiheitsstrafe zu befreien. Doch das könnte sich bald ändern!
Die Pilotphase wird in den Justizvollzugsanstalten Attendorn, Bielefeld-Senne und Castrop-Rauxel durchgeführt – allesamt Einrichtungen des Offenen Vollzugs. „Der bargeldlose Zahlungsverkehr hat in den letzten Jahren, besonders durch die Corona-Pandemie, enorm an Bedeutung gewonnen. Der Bedarf an Alternativen zum Bargeldverkehr in unseren Gefängnissen ist gestiegen“, so Limbach. Bei erfolgreichem Testlauf sollen die Geräte in allen 36 Justizvollzugsanstalten des Landes eingeführt werden!
Ein neuer Weg für Ersatzfreiheitsstrafen
Mit der neuen Zahlungsmethode könnten Insassen künftig selbst mit ihrer Bankkarte aus einer Ersatzfreiheitsstrafe auslösen, sobald sie wieder Geld auf ihrem Konto haben oder wenn Angehörige den Restbetrag überweisen. Diese Strafen werden verhängt, wenn Geldstrafen nicht gezahlt werden können, und die Restsumme wird anteilig nach Hafttagen berechnet.
Doch das ist nicht alles! Die portablen Lesegeräte könnten auch beim Verkauf von inhaftierten Produkten auf Messen oder Weihnachtsmärkten eingesetzt werden, wo bislang nur Barzahlungen akzeptiert werden. Ein echter Fortschritt für die Gefängnisse in NRW, der die Möglichkeiten für Insassen erheblich erweitern könnte!