Am 6. September 2023 ereignete sich ein schwerer Unfall auf der Kartbahn in Eupen, bei dem die 64-jährige Anna F., eine geistig und körperlich beeinträchtigte Frau, lebensgefährliche Verletzungen erlitt. Anna, die in einer betreuten Wohngruppe in Aachen lebt und ohnehin gesundheitlich eingeschränkt ist, stieg zusammen mit mehreren Begleitpersonen in ein Kart, das Geschwindigkeiten von bis zu 80 Stundenkilometern erreichen kann. Nach einem ersten Zusammenstoß mit einer Bande verlor sie die Kontrolle und krachte frontal gegen eine weitere Bande. Diese dramatischen Momente führten zu zahlreichen Knochenbrüchen und einer Lungenquetschung. In einem kritischen Zustand wurde sie umgehend ins Krankenhaus eingeliefert und nach Aachen verlegt, wo sie einer Notoperation unterzogen werden musste, um ihr Leben zu retten, wie in einem Bericht der Aachener Zeitung festgehalten wurde.
Ermittlungen und Verantwortlichkeiten
Nach dem Unfall haben Annas Schwestern rechtliche Schritte gegen eine Betreuerin eingeleitet, die offenbar auch bei dem Ausflug anwesend war. Sie sind fassungslos, dass die Betreuerin es für angemessen hielt, Anna, die unter gesetzlicher Vormundschaft steht, allein in ein Kart steigen zu lassen, ohne zuvor um Erlaubnis gefragt zu haben. Sie behaupten, dass sie niemals zugestimmt hätten, dass ihre Schwester mit dem Kart fahren durfte. Laut der Geschäftsführerin des Trägervereins sei es jedoch die Pflicht der Betreuer, die Wünsche der Klienten zu respektieren, selbst wenn diese nicht geschäftsfähig sind. Die Staatsanwaltschaft Aachen hat mittlerweile die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, um herauszufinden, ob gegen die Betreuerin rechtliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Die Kartbahn in Eupen, bekannt für ihre anspruchsvolle Strecke, die nahezu 1,1 Kilometer lang ist und spektakuläre Elemente wie die RedBull-Brücke bietet, hat in der Vergangenheit internationale Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Mit dem Bau einer neuen Steilkurve in September 2023 könnte sie noch gefährlicher werden. Die Betreiber der Bahn betonen, dass keine speziellen Vorkenntnisse für das Kartfahren erforderlich sind, was in diesem Fall Fragen zur Verantwortung aufwirft, wie die Experience Factory Eupen berichtete. Die Ermittlungen laufen weiter und werfen ein Schlaglicht auf die Sicherheitsstandards und die Entscheidungsprozesse innerhalb der Verwaltung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
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