AachenKriminalität und Justiz

Blitzkontrollen in Aachen: Zoll und Polizei prüfen Barbershops auf Schwarzarbeit

In einem spektakulären Aktionstag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit haben Polizei und Zoll am 23. und 25. September 2024 in zahlreichen Friseurgeschäften und "Barbershops" der StädteRegion Aachen gemeinsam kontrolliert, 61 Personen überprüft und dabei gleich mehrere Anzeigen wegen illegaler Beschäftigung und Arbeitsentgeltvorenthaltung eingeleitet!

Aachen – Ein bedeutendes Vorgehen gegen Schwarzarbeit wurde am 23. und 25. September 2024 in Aachen durchgeführt, wobei der Schwerpunkt auf der Friseurbranche und speziell den so genannten „Barbershops“ lag. Dieses kooperative Projekt, getragen von der Polizei Aachen in Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt Aachen und weiteren Behörden, umfasst eine Reihe von umfangreichen Kontrollen, die darauf abzielen, illegale Beschäftigung zu identifizieren und zu verhindern.

Die Aktionstage, die in der StädteRegion Aachen stattfanden, umfassten genau 14 Einsätze in verschiedenen Städten: Aachen, Stolberg, Eschweiler, Würselen und Baesweiler. In diesen Kontrollen wurden insgesamt 61 Personen im Rahmen von Überprüfungen in den „Barbershops“ kontrolliert. Während diesen Operationen wurde zwar niemand wegen einer Straftat festgenommen, doch eine Person wurde aufgrund einer bestehenden Vermögensfahndung vorübergehend in Gewahrsam genommen. Letztlich durfte sie jedoch aufgrund fehlender verwertbarer Vermögenswerte wieder entlassen werden.

Gesetzeskonforme Kontrollen und deren Auswirkungen

Im Einsatz waren zahlreiche Beamte, die nicht nur die kontrollierten Einrichtungen überprüften, sondern auch auf die Einhaltung relevanter arbeitsrechtlicher Vorschriften achteten. Hierbei spielt die Zusammenarbeit mit dem Amt für Arbeitsschutz der Bezirksregierung Köln und den kommunalen Ordnungsämtern eine zentrale Rolle, um die Effizienz der Maßnahmen zu maximieren und eine umfassende Kontrolle zu gewährleisten.

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In einem weiteren Schritt erweiterten die Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihre Prüfungen auch auf „Barbershops“ in Düren, wo sie mit Angestellten der Kreispolizeibehörde Düren kooperierten. Dabei wurden insgesamt 48 Personen einer Kontrolle unterzogen, was auf die umfassende Reichweite und Intensität dieser Maßnahmen hinweist.

Die Spezialisten des Hauptzollamts Aachen haben in einigen Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet. Insbesondere im Hinblick auf den Verdacht der illegalen Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung surfen vier Fälle auf, was die strengen Regeln über die Arbeitserlaubnisse verdeutlicht. Zudem wurde gegen einen Arbeitgeber ein Strafverfahren eingeleitet, der des Verstoßes gegen das § 266a des Strafgesetzbuches verdächtigt wird, das als „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ bekannt ist.

Die Polizei Aachen und der Zoll haben betont, dass diese Kontrollen nicht nur einmalige Aktionen sind, sondern Teil eines kontinuierlichen Einsatzes gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Künftige Kontrolltage werden weiterhin durchgeführt, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überwachen und solche Praktiken zu unterbinden.

Die Bedeutung dieser Initiative spiegelt sich nicht nur in der Bekämpfung von Schwarzarbeit wider, sondern auch in der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle rechtmäßig tätigen Unternehmen. Diese Maßnahmen dienen der allgemeinen Sicherheit der Arbeitnehmer und der Förderung eines geregelten Arbeitsmarktes.

Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.presseportal.de.

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