Die aktuellen Entwicklungen rund um das geplante Landschaftsschutzgebiet „Gellener Polder und Fährbucht“ haben für viel Unmut unter den Landwirten gesorgt. Diese äußern ihre Befürchtungen über mögliche wirtschaftliche Einbußen und die Auswirkungen auf ihre tägliche Arbeit. Trotz der Verhandlungen und dem ursprünglichen Zeitplan zur Verabschiedung der Verordnung wurde die Entscheidung nun vertagt.
Das Schutzgebiet von 535 Hektar umfasst Teile der Stadt Elsfleth und der Gemeinde Berne und ist bereits seit längerem Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Hunteniederung“. Während andere Areale wie die Bornhorster Huntewiesen bereits rechtlich gesichert sind, bleibt der Gellener Polder dennoch in einer ungewissen Lage, was das Land Niedersachsen auf Drängen der EU-Kommission zu einem Handeln zwingt. Die Kreisverwaltung muss bis Ende 2024 eine rechtmäßige Sicherung des Gebiets vorstellen; andernfalls droht Niedersachsen ein Vertragsverletzungsverfahren.
Interessenkonflikte zwischen Natur- und Landwirtschaft
Die neuen Vorgaben für das Schutzgebiet stehen jedoch in direktem Konflikt mit den Interessen der Landwirte, die auf diesen Flächen arbeiten. Insbesondere Regeln zum Schutz der Gelege von Wiesenvögeln, wie das Verbot von Düngung und Mahd in bestimmten Zeiträumen, sorgen für Besorgnis. Auch Methoden wie die Ausbringung von Gülle mittels Schleppschlauch sind von den neuen Bestimmungen betroffen, um die Nester der Vögel zu schützen. Dies ruft bei den Landwirten Fragen und Ängste auf – vor allem in Hinblick auf den nachhaltigen Umgang mit ihren Feldern und den Erhalt ihrer wirtschaftlichen Grundlage.
Vor diesem Hintergrund äußern Landwirte sowie der Vorsitzende des Landvolks, Dr. Karsten Padeken, dass die Vorschriften in Anbetracht des Klimawandels nicht funktional seien. Sie betonen, dass die Landwirtschaft nicht nach einem starren Kalender betrieben werden kann. Der Hinweis auf mögliche Ausnahmeregelungen reicht vielen nicht aus, zumal sie durch die Anerkennung des Schutzgebietes auch keine Förderungen für freiwillige Maßnahmen im Bereich Vogelschutz mehr in Anspruch nehmen könnten. Die Unsicherheit, wer für mögliche Verluste aufkommen würde, bleibt ebenfalls ein ungelöstes Problem.
Politik reagiert verzweifelt
In der politischen Arena wurde die Angelegenheit mit Besorgnis verfolgt. Volker Osterloh von der CDU äußerte sich besorgt über die Rechte der Landwirte, die seit Jahren Naturschutz und wirtschaftliche Nutzung in Einklang bringen wollen. Er betrachtet die Verordnung als einen potenziellen Angriff auf deren wirtschaftliche Existenz. Uta Meiners von der FDP kritisierte, dass die zuständigen Stellen, wie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), die Realität vor Ort nicht ausreichend erfassen. Nach ihrer Ansicht sind die Vögel dort nur, weil die Landwirte die Flächen bewirtschaften.
Die Diskussion um die Verordnung wird in den kommenden Wochen weitergehen, während die Parteien einvernehmlich an einer Lösung arbeiten wollen, die sowohl den Naturschutz als auch die wirtschaftlichen Interessen der Landwirte berücksichtigt. Die Entscheidung über die Verordnung bleibt somit auf unbestimmte Zeit verschoben, während die betroffenen Landwirte weiterhin in der Warteschleife sitzen.
– NAG