Die Weihnachtsmärkte in Niedersachsen stehen vor einer musikalischen Dürre! Die Organisatoren kämpfen mit explodierenden Lizenzkosten für die Musiknutzung, die auch in diesem Jahr die festliche Stimmung trüben. In Hildesheim wird es beispielsweise keine Musik geben – die Stände dürfen zwar selbst Musik spielen, müssen aber die hohen Gema-Gebühren selbst tragen. Auf Live-Bandauftritte wird verzichtet, lediglich zwei lokale Gruppen, die Gema-freie Stücke spielen, dürfen auftreten.
Die Gema hat die Gebühren für die Musiknutzung seit 2011 drastisch erhöht, basierend auf der Größe der Veranstaltungsfläche. Viele Weihnachtsmärkte haben in der Vergangenheit die Flächen falsch angegeben, was zu einer nachträglichen Kostensteigerung führte. In Braunschweig wird, wie im Vorjahr, das übliche Musikprogramm mit Chören und Ensembles stark reduziert. Ein Programm, das 2022 noch möglich war, würde nach den neuen Gema-Tarifen dieses Jahr um etwa 18.000 Euro teurer werden. Dennoch wird es in Braunschweig nicht ganz still sein – zur Eröffnung und zum Abschluss des Marktes wird es Musik geben, sowie eine Stunde Chorauftritte ohne Lautsprecher.
Musikangebot in Göttingen und Hannover
In Göttingen wird das Musikangebot ebenfalls eingeschränkt, wobei die Gema-Gebühren durch Sponsoren gedeckt werden sollen. In Hannover wird das Bühnenprogramm für Live-Auftritte derzeit noch geplant, mit einer Mischung aus Gema-freien und Gema-pflichtigen Tagen. Ein Sprecher der Stadt erklärte, dass die Gema die Gebühren nicht mehr nur für die Fläche vor der Bühne berechnet, sondern für die gesamte Fläche des Weihnachtsmarktes – das bedeutet, dass für eine Fläche von 11.500 Quadratmetern eine hohe Gebühr fällig wird.
Doch nicht alle Märkte sind betroffen! Für kleinere Weihnachtsmärkte, die von gemeinnützigen Vereinen oder Kirchengemeinden organisiert werden, gibt es Lichtblicke: Das Land Niedersachsen übernimmt die Gema-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr und Verein. Für dieses Jahr stehen dafür rund 167.000 Euro zur Verfügung, allerdings nur für Märkte mit einer maximalen Fläche von 500 Quadratmetern und ohne Eintrittsgeld.