Der deutsche Staat hat neue Maßnahmen ergriffen, um die Solidaritätsbewegung um Daniela Klette zu behindern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Klette, die in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Vechta inhaftiert ist, keine Besuche von ihren Bekannten, Günter Sonnenberg und Karl-Heinz Dellwo, empfangen darf. Offiziell wird dies damit begründet, dass sie möglicherweise Fluchtpläne schmieden oder Kontakt zu gesuchten Personen wie Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub aufnehmen könnte.
Um dieses Verbot zu untermauern, führten die Behörden an, dass ein paar Gäste auf Sonnenbergs Geburtstagsfeier Kontakt zu Klette gehabt hatten und zum Teil dem Umfeld der Roten Armee Fraktion (RAF) zugerechnet werden. Sonnenberg selbst reagierte empört und erklärte: „Es ist vollkommen absurd, dass mein Besuchsverbot durch den BGH u.a. damit begründet wird, dass auf meiner Geburtstagsfeier einige ehemalige Gefangene aus der RAF anwesend waren.“ Er betonte, dass er Klette seit den 70ern kenne und menschliche Kontakte pflegen möchte.
Neue Angriffe auf die Solidaritätsbewegung
Die Situation für die Solidaritätsbewegung verschärft sich weiter: Ariane Müller, eine zentrale Figur in der Bewegung, hat ihre zuvor erteilte Dauerbesuchserlaubnis verloren. Der Generalbundesanwalt beantragte diesen Schritt mit ähnlichen Argumenten, die gegen Klette vorgebracht wurden — es könne eine Fluchtvorbereitung oder ein Informationsaustausch mit gesuchten Personen stattfinden. Müller wies dies zurück und nannte die Vorwürfe „absoluten Bullshit“, wobei sie die Absicht der Behörden kritisierte, Klette zu isolieren.
Zudem hat Müller eine Vorladung zur Zeugenaussage erhalten und soll am 18. Oktober in Berlin von Beamten des BKA vernommen werden. Sie plant, lediglich mit ihrem Anwalt Adrian Wendel zu erscheinen und sich den Fragen zu entziehen.
Trotz der Repressionen bleibt die Unterstützungsarbeit für Klette ungebrochen. Das Komitee „Solidarität mit Daniela Klette“ hat bereits zwei Kundgebungen angekündigt: Am 18. Oktober um 9:30 Uhr in der Friesenstraße 6 in Berlin, und am 9. November um 14:00 Uhr vor der JVA Vechta, um den Geburtstag von Klette nachzufeiern, der auf den 5. November 1958 datiert ist.
Die Solidaritätsarbeit zeigt somit, dass die Bewegung trotz staatlicher Maßnahmen weiterhin aktiv bleibt und Präsenz zeigt, um für die Rechte und die Freiheit von Daniela Klette einzutreten. Die bevorstehenden Kundgebungen sollen ein Zeichen der Solidarität setzen und sind als Antwort auf die zunehmende Isolation der Inhaftierten gedacht.
Dies wirft die Frage auf, inwiefern staatliche Repressionen gegen Unterstützer und Verbündete einer Person inhaftiert werden können, die einst mit einer revolutionären Bewegung in Verbindung stand. Der BGH und die Behörden werden diesbezüglich von Kritikern als nostalgisch betrachtet, in einem denunziatorischen System zu handeln, das an die 70er Jahre erinnert.
Während sich die Debatten um historische Verstrickungen und aktuelle staatliche Maßnahmen entfalten, bleibt die Frage der Gerechtigkeit und des Umgangs mit ehemaligen RAF-Mitgliedern und ihren Unterstützern im Raum stehen. Die Solidaritätsbewegung könnte durch ihre Aktivitäten viel mehr als nur einen individuellen Fall unterstützen, sondern auch für Prinzipien von Freiheit und Menschenrechten eintreten, die gerade in dieser Zeit unter Druck stehen.