Im Frauengefängnis in Vechta hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine entscheidende Regelung getroffen, die die Haftbedingungen für die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette betrifft. Die BGH-Entscheidung untersagt den Besuch von zwei ehemaligen Mitgliedern der linksextremistischen Organisation Rote Armee Fraktion (RAF) und einer Bremer Aktivistin, die bisher regelmäßig Klette besuchen konnte. Die Entscheidung wurde von verschiedenen Medien, darunter NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung, bekannt gemacht.
Der BGH begründet die Besuchsverbote mit der Gefahr, dass Klette die Besuche zum Planen einer möglichen Flucht oder zur Kontaktaufnahme mit ihren mutmaßlichen noch flüchtigen Komplizen nutzen könnte. Bereits nach ihrer Festnahme hatte Klette versucht, ihrem damaligen Komplizen Burkhard Garweg Tipps zu geben, um ihm zu helfen, sich vor den Behörden zu verstecken. Solche Verhaltensweisen lassen die Befürchtung aufkommen, dass Klette auch während der Haft weiterhin Einfluss auf andere ausüben könnte.
Überwachung und Verdacht
Die Entscheidung des BGH fußt auch auf Überwachungsmaßnahmen des Bundeskriminalamts, die bei vorherigen Haftbesuchen durchgeführt wurden. Dabei wurde festgestellt, dass ein Fest, das ein ehemaliges Mitglied der RAF zu seinem Geburtstag veranstaltete, eine Gelegenheit für Klette darstellte, um Grüße übermitteln zu lassen. Auch wenn die RAF offiziell nicht mehr existiert, zeigt dies eine nach wie vor bestehende Verbindung zwischen den ehemaligen Mitgliedern.
Anwalt Lukas Theune, der Klette vertritt, hat die Entscheidung scharf kritisiert und bezeichnet die Annahme, es könnte zu Fluchtgesprächen während eines polizeilich überwachten Besuchs kommen, als absurd. Seiner Meinung nach führe dies zu einer zunehmenden Isolation seiner Mandantin, die in einem nicht akzeptablen Maß stattfände.
Der frühere RAF-Genosse Karl-Heinz Dellwo hat die Bedenken, dass während der Besuche Fluchtpläne besprochen werden könnten, als unbegründet zurückgewiesen. In seinen Aussagen betont er, dass die RAF heute historisch und beendet sei, wodurch es keinen Sinn mehr mache, Klette zu befreien. Klette selbst ist eine 65-jährige Frau, die zur dritten Generation der RAF gehörte, die in den 1990er Jahren aktiv war und zahlreiche Gewalttaten verübte.
Ein weiteres Thema, das in diesem Zusammenhang auftaucht, sind die logistischen Herausforderungen, mit denen das Landgericht Verden sich konfrontiert sieht – es könnte aufgrund des Umfangs der Verhandlung erforderlich sein, in eine temporäre Leichtbauhalle umzuziehen. Dies wäre notwendig, um den Anforderungen an Sicherheit und Platz gerecht zu werden. Der Prozessbeginn wird frühestens für Anfang 2025 erwartet.
Details, die den Fall betreffen, haben dazu geführt, dass die Diskussion über die Versuche, die Sicherheit und die Gesetze im Zusammenhang mit ehemaligen Mitgliedern extremistischer Gruppen zu überwachen, in den Fokus gerückt ist. Die Berichterstattung über diesen Fall bleibt somit ein aktuelles und relevantes Thema in Deutschland, das sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Debatten anstoßen könnte.